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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?

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MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 12.06.2023 14:30 ---Und ihr glaubt echt, dass es solche Gespräche nicht gibt?
Besonders wenn man sich seit Jahren sowieso kennt.

Man sollte natürlich nicht damit hausieren gehen.

--- End quote ---
Natürlich wird das ständig gemacht!
Dadurch wird es besser?
Das Unrechtsbewusstsein ist hier doch deutlich zu sehen.

ach ja:
ich glaub auch, dass Auto geklaut werden.

Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.06.2023 14:33 ---
--- Zitat von: Umlauf am 12.06.2023 14:30 ---Und ihr glaubt echt, dass es solche Gespräche nicht gibt?
Besonders wenn man sich seit Jahren sowieso kennt.

Man sollte natürlich nicht damit hausieren gehen.

--- End quote ---
Natürlich wird das ständig gemacht!
Dadurch wird es besser?
Das Unrechtsbewusstsein ist hier doch deutlich zu sehen.

ach ja:
ich glaub auch, dass Auto geklaut werden.

--- End quote ---

Besser auf keinen Fall.

Das alte Dilemma von Theorie und Wirklichkeit.

Bei einigen Anmerkungen, hatte ich das Gefühl, dass die verdeckte Wirklichkeit unvorstellbar sei.

FGL:

--- Zitat von: Umlauf am 12.06.2023 14:30 ---Und ihr glaubt echt, dass es solche Gespräche nicht gibt?
--- End quote ---
Niemand hat behauptet, dass es solche Gespräche nicht gibt. Hier geht es um die rechtliche Bewertung solcher Gespräche und warum diese diplomatisch ausgedrückt "problematisch" sind, hat @MoinMoin zutreffend aufgezeigt.

McOldie:
Das Traurige an dieser Sache ist, dass eine offensichtlich in der Persoanlabteilung tätige Mitarbeiterin diese Frage öffentlich stellt. Die Gebiete Schwerbehinderung und Datenschutz sollten eigentlich mit zu den Kernkomptenzen in der Personalabteilung gehören. Wenn diese Frage intern nicht geklärt werden kann, dann bestehen große Zweifel an guter Personalsachbearbeitung. Ich möchte nicht von einer solchen Personalsachbearbeitung betreut werden.  :(

Susa:

--- Zitat von: personalerin am 12.06.2023 08:57 ---Hallo miteinander,

wir haben eine Bewerbung einer Bewerberin erhalten, die im Fließtext ihres Bewerbunsanschreiben geschrieben hat:

"Ich habe fünfzig Prozent nach SGB IX."

Die geforderten Voraussetzungen erfüllt sie alle. Die gewünschten oder von Vorteil-Erfahrungen nicht.

Die Bewerberin ist uns und Nachbarkommunen und -kreisen nicht als sog. AGG-Hopperin bekannt.

Sind wir anhand dieser Mitteilung aus dem Bewerbungsanschreiben ges. verpflichtet, sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen?

Gibt es evtl. in der Rechtssprechung Beispiele die auf der einen Seite dies bejahen und auf der anderen Seite eine solche Formulierung evtl. den Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, jemanden einzuladen, weil damit ein Arbeitgeber evtl. "in die Falle" gehen soll?

Dankeschön zusammen.

GLG

--- End quote ---

Mein erster Gedanke war,
wie kommt man auf diese Stelle (Personaler) mit soviel "Menschlichkeit" und Unwissenheit? Oder gerade deshalb?
Bei behinderten Bewerbern ist der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung mit heranzuziehen z.B., Abgesehen mal von DSGVO! 
Mich wundert es nicht, dass der ÖD kaum noch Bewerber bekommt! Wer kann das noch guten Gewissens empfehlen!?!
In unserer Verwaltung geht es schon genauso zu.  Aber das man damit auch noch selber hausieren geht und öffentlich preis gibt ist ohne Worte....

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