Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 13.06.2023 17:00 ---Auf welcher Rechtsgrundlage basierte eure Auffassung, derartige Nachweise anfordern zu dürfen?
--- End quote ---
keine Rechtsgrundlage.
Aber wie Umlauf schon schrieb: Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Und was ich nicht nachgewiesen bekomme ist nicht existent.
kenne auch SB, die darauf verzichten ihren SB anzugeben, weil sie nicht unter diesen Blickwinkel betrachtet werden wollen nd unnötig eingeladen werden wollen auf Stellen, wo sie nur eingeladen werden, weil sie SB sind und der personaler den A in der Wand haben will.
Oder anders gesagt: denen ist ihre Zeit dafür zu blöd.
Opa:
Es gibt also keine Rechtsgrundlage zur Erhebung dieser Daten. Das beantwortet meine Frage.
Umlauf:
Es wird sich aus dem SGB IX ableiten.
Opa:
Hast du beruflich mit praktischer Rechtsanwendung zu tun?
Umlauf:
Nein. Dazu bekomme ich dieses Thema bei uns nur am Rande mit einer kid bin froh dabei nicht mittendrin zu stehen.
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