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Muss diese Bewerbin eingeladen werden?

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andreb:
Danke Opa für die aufschlussreiche Darstellung des Urteils. Dieses war mir leider nicht bekannt.

Okay, ich gehe mit, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Bestimmungen hinzunehmen hat, auch wenn ein Bewerber tatsächlich nicht schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Dann hoffe ich mal, dass das keine Runde macht.
Sich mit einer unwahren Behauptung Vorteile in einem Bewerbungsverfahren zu verschaffen wiegt anscheinend höher, als eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit bzw. den Ablauf eines fairen Verfahrens (Bestenauslese).
Slots für Vorstellungsgespräche sind immer beschränkt, da ich von 50 Bewerbungen nun mal nicht alle zu einem Gespräch einladen kann. Aus verwaltungsökonomischen Gründen muss es somit weiterhin handelbar sein. Also wird das zu berücksichtigende Bewerberfeld anhand entsprechender Kriterien erheblich verkleinert werden müssen.

Wie gesagt der Arbeitgeber hat das hinzunehmen. Wer es aber nicht hinzunehmen hat, ist der Bewerber, der insbesondere wegen unwahrer Behauptungen seinen Bewerberverfahrensanspruch nicht in Gänze zugesprochen bekommt.
Sehe ich das zu kompliziert ?

KDC:

--- Zitat von: andreb am 19.06.2023 21:47 ---Danke Opa für die aufschlussreiche Darstellung des Urteils. Dieses war mir leider nicht bekannt.

Okay, ich gehe mit, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Bestimmungen hinzunehmen hat, auch wenn ein Bewerber tatsächlich nicht schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Dann hoffe ich mal, dass das keine Runde macht.
Sich mit einer unwahren Behauptung Vorteile in einem Bewerbungsverfahren zu verschaffen wiegt anscheinend höher, als eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit bzw. den Ablauf eines fairen Verfahrens (Bestenauslese).
Slots für Vorstellungsgespräche sind immer beschränkt, da ich von 50 Bewerbungen nun mal nicht alle zu einem Gespräch einladen kann. Aus verwaltungsökonomischen Gründen muss es somit weiterhin handelbar sein. Also wird das zu berücksichtigende Bewerberfeld anhand entsprechender Kriterien erheblich verkleinert werden müssen.

Wie gesagt der Arbeitgeber hat das hinzunehmen. Wer es aber nicht hinzunehmen hat, ist der Bewerber, der insbesondere wegen unwahrer Behauptungen seinen Bewerberverfahrensanspruch nicht in Gänze zugesprochen bekommt.
Sehe ich das zu kompliziert ?

--- End quote ---

Ehrlich gesagt verwirrt mich deine Aussage und steht im krassen Gegensatz zum Grundtenor dieses Forums.

50 Bewerber? Auf eine Stelle? Wieso wird dann hier ständig geschrieben, dass sich im öD keiner bewirbt und die Bezahlung sowie Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen?

Hain:

--- Zitat von: KDC am 20.06.2023 06:22 ---
--- Zitat von: andreb am 19.06.2023 21:47 ---Danke Opa für die aufschlussreiche Darstellung des Urteils. Dieses war mir leider nicht bekannt.

Okay, ich gehe mit, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Bestimmungen hinzunehmen hat, auch wenn ein Bewerber tatsächlich nicht schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Dann hoffe ich mal, dass das keine Runde macht.
Sich mit einer unwahren Behauptung Vorteile in einem Bewerbungsverfahren zu verschaffen wiegt anscheinend höher, als eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit bzw. den Ablauf eines fairen Verfahrens (Bestenauslese).
Slots für Vorstellungsgespräche sind immer beschränkt, da ich von 50 Bewerbungen nun mal nicht alle zu einem Gespräch einladen kann. Aus verwaltungsökonomischen Gründen muss es somit weiterhin handelbar sein. Also wird das zu berücksichtigende Bewerberfeld anhand entsprechender Kriterien erheblich verkleinert werden müssen.

Wie gesagt der Arbeitgeber hat das hinzunehmen. Wer es aber nicht hinzunehmen hat, ist der Bewerber, der insbesondere wegen unwahrer Behauptungen seinen Bewerberverfahrensanspruch nicht in Gänze zugesprochen bekommt.
Sehe ich das zu kompliziert ?

--- End quote ---

Ehrlich gesagt verwirrt mich deine Aussage und steht im krassen Gegensatz zum Grundtenor dieses Forums.

50 Bewerber? Auf eine Stelle? Wieso wird dann hier ständig geschrieben, dass sich im öD keiner bewirbt und die Bezahlung sowie Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen?

--- End quote ---
Entsprechende Stellen sind zwar wenig, aber wenn Stellen ohne oder mit geringen Ausbildungsanforderungen ausgeschrieben werden, kann man die Zahlen noch erreichen. Beliebt zB Fahrer für Post oder den Chef.

MoinMoin:

--- Zitat von: andreb am 19.06.2023 21:47 ---Sich mit einer unwahren Behauptung Vorteile in einem Bewerbungsverfahren zu verschaffen wiegt anscheinend höher, als eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit bzw. den Ablauf eines fairen Verfahrens (Bestenauslese).

--- End quote ---
Du meinst, jemand hätte im Bewerbungsverfahren einen Vorteil, weil er sich durch die Lüge, er wäre schwerbehindert oder gleichgestellt, in die Reihe der Einzuladenden mogelt?
Sorry, solche Menschen würde ein vernünftiger AG doch im ersten Monat der Probezeit kündigen, selbst wenn sie der beste Kandidat wären.

MoinMoin:

--- Zitat von: KDC am 20.06.2023 06:22 ---
--- Zitat von: andreb am 19.06.2023 21:47 ---Danke Opa für die aufschlussreiche Darstellung des Urteils. Dieses war mir leider nicht bekannt.

Okay, ich gehe mit, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Bestimmungen hinzunehmen hat, auch wenn ein Bewerber tatsächlich nicht schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Dann hoffe ich mal, dass das keine Runde macht.
Sich mit einer unwahren Behauptung Vorteile in einem Bewerbungsverfahren zu verschaffen wiegt anscheinend höher, als eine wie auch immer geartete Rechtssicherheit bzw. den Ablauf eines fairen Verfahrens (Bestenauslese).
Slots für Vorstellungsgespräche sind immer beschränkt, da ich von 50 Bewerbungen nun mal nicht alle zu einem Gespräch einladen kann. Aus verwaltungsökonomischen Gründen muss es somit weiterhin handelbar sein. Also wird das zu berücksichtigende Bewerberfeld anhand entsprechender Kriterien erheblich verkleinert werden müssen.

Wie gesagt der Arbeitgeber hat das hinzunehmen. Wer es aber nicht hinzunehmen hat, ist der Bewerber, der insbesondere wegen unwahrer Behauptungen seinen Bewerberverfahrensanspruch nicht in Gänze zugesprochen bekommt.
Sehe ich das zu kompliziert ?

--- End quote ---

Ehrlich gesagt verwirrt mich deine Aussage und steht im krassen Gegensatz zum Grundtenor dieses Forums.

50 Bewerber? Auf eine Stelle? Wieso wird dann hier ständig geschrieben, dass sich im öD keiner bewirbt und die Bezahlung sowie Arbeitsbedingungen angepasst werden müssen?

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Wir hatte neulich auf eine IT Stelle 26 Bewerbungen. Zugelassen zum Verfahren konnte aber nur 6, weil die anderen nicht die Kriterien erfüllten.
Und auf EG3-5 Stellen haben wir ebenfalls weiterhin solche Zahlen von 50 Bewerbungen, dass wird und wurde hier im Forum auch nie bestritten.

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