Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Muss diese Bewerbin eingeladen werden?
Bibliothekar:
--- Zitat von: andreb am 19.06.2023 21:47 ---Sehe ich das zu kompliziert ?
--- End quote ---
Eventuell ja. Ich habe zwar keine Daten dazu, aber ich glaube, dass es so gut wie nicht vorkommt, dass jemand mit einer nicht tatsächlich vorhandenen Schwerbehinderung versucht, sich einen Vorteil zu verschaffen. In meiner Erfahrung ist es sogar eher umgekehrt, dass Menschen mit Behinderung diese verschweigen.
Susa:
Ja das sehe ich genauso. Alles unter 50% wird meist verschwiegen. Darüber bekommt man ja auch z.B. mehr Urlaub. Das möchte sich ja kaum einer entgehen lassen. :D
MoinMoin:
--- Zitat von: Susa am 21.06.2023 07:47 ---Ja das sehe ich genauso. Alles unter 50% wird meist verschwiegen. Darüber bekommt man ja auch z.B. mehr Urlaub. Das möchte sich ja kaum einer entgehen lassen. :D
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trotzdem kann man es in seiner Bewerbung verschweigen und erst nach Einstellung anmelden, oder?
Opa:
Verschweigen darf man einen GdB immer, erfinden niemals.
Susa:
--- Zitat von: MoinMoin am 21.06.2023 13:43 ---
--- Zitat von: Susa am 21.06.2023 07:47 ---Ja das sehe ich genauso. Alles unter 50% wird meist verschwiegen. Darüber bekommt man ja auch z.B. mehr Urlaub. Das möchte sich ja kaum einer entgehen lassen. :D
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trotzdem kann man es in seiner Bewerbung verschweigen und erst nach Einstellung anmelden, oder?
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Wenn man den Vertrag unterschreibt und gibt die Behinderung erst nach der Unterschrift an ist der Vertrag nichtig wegen arglistiger Täuschung.
Deshalb denke ich das nur die unter 50% verschweigen, da es keine großen Vorteile gibt. Es sei denn sind gleichgestellt.
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