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[BW] Entlassung mittlerer Dienst

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lotsch:
Die Ratten verlassen das sinkende Schiff.
Auch die Aussage eines Personalmanagers in meiner Tageszeitung von heute war diesbezüglich interessant: "Personallöcher haben die Eigenart von sich aus immer größer zu werden. Die Zurückgebliebenen müssen mehr leisten und werden dadurch öfter krank und immer mehr verlassen das Unternehmen." In solch einer Situation kann ich nur jedem schriftliche Überlastungsanzeigen empfehlen, und nach 3 Monaten die nächste, usw. Merkt euch, für die Organisation und die Rahmenbedingungen seit ihr nicht verantwortlich.

Tivaa:
Hallo,

bei mir steht die Entscheidung auch in Kürze an, allerdings 'nur' mit dem Wechsel von Beamtin zu TV-L.
Mir wurde bisher zugesagt, dass für die Dauer der Probezeit Sonderurlaub mit Wegfall der Bezüge gewährt wird.

Vielleicht hilft der § 31 AzUFO da in BW weiter.

Ahrtalbeamter:

--- Zitat von: Organisator am 28.06.2023 08:31 ---PKV halte ich für unkritisch; entweder ist man gesetzlich versichert und wenn doch weiterhin privat ist das schlimmste was passieren kann, dass die PKV 100 oder 200 Euro mehr im Monat kostet.
--- End quote ---
Gesetzlich scheidet in meinem Fall aus. Für die Antwort der PKV braucht der HUK-Kundenberater wochenlang Zeit und Rücksprachen nach oben :-\

xap:
Wieso scheidet die GKV aus? Aus Gründen der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder gibt es weitere Gründe?

HannsKanns:

--- Zitat von: Thomber am 28.06.2023 08:39 ---Moin,

wäre denn nicht eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge möglich ("unbezahlter Urlaub")?

--- End quote ---


Das geht leider nicht. Nicht in meinem Fall, wenn ich in der pW anfange und sozusagen nur für zwei/drei Monate, eben während der dortigen Probezeit "mal gucke wie es so ist". Es darf keiner Tätigkeit nachgegangen werden, während einer Beurlaubung (aus sonstigen Gründen).

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