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Muss Ordnungsamt auf "Zuruf" tätig werden?

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Thomber:
Das Traurige ist im Grunde doch das:

Diese selbsternannten Polizisten mögen oftmals im Recht sein, aber sie suchen sich die "Kriminellen" handverlesen aus.  Kenne das aus Berlin sehr gut.   Wenn die Kinder vor dem Haus mit dem Ball spielen und/oder zu laut waren, war das Meckern leicht.... Aber, wenn ein junger Mann mit Freunden im Park seinen gefährlichen Hund ohne Leine führte.... komisch, da habe ich diese tapferen Verteidiger/innen unserer Rechtsordnung NIE etwas sagen hören. 

BAT:
"wenn du mit einem Finger auf andere zeigst, zeugen die anderen Fingen auf dich"

Es kommt nicht selten vor, dass bei mir jemand einen Hundebiss gegen seinen eigenen Hund anzeigt und seinen eigenen zufällig in den Tagen danach erst zur Hundesteuer anmeldet.  ???

MoinMoin:
Früher hat man bei denen, die Kinderwagen und Rollstuhlfahrende ignorieren und parken wie es ihnen beliebt, entweder beim vorbei jonglieren einen Kratzer reingehauen oder einfach nen parke nicht auf unseren Wegen Aufkleber verpasst.
Beides Sachbeschädigung
Dann doch lieber eine guter Bürger sein, das Vergehen dokumentieren, nen Zettel hinter die Windschutzscheibe packen und den Staat zur Hilfe nehmen, wenn sie uneinsichtig sind.

Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

und wer da Stasi etc. als erste Reaktion hat, der kann gerne seine Linke Backe hinhalten, wenn er rechts eine drauf kriegt.
Oder sich in einen Gandhi Tuch wickeln.

Stasi wird es erst dann, wenn einer jeden scheiß anzeigt, als Hobbie. Und nicht, wenn er eben nicht zur Notwehr greift, sondern den Staat einfordert.

Mask:

--- Zitat von: Thomber am 12.07.2023 10:37 --- Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

--- End quote ---

Gerne :)

Da sieht man, was für ein Quatsch herumkommen kann, wenn man googelt. Nach dieser Aussage dürften ja auch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll keine Autos anhalten; ebenso dürfte das Ordnungsamt keine Radarfallen aufstellen. Das stimmt alles so nicht .

Thomber:

--- Zitat von: Mask am 13.07.2023 09:13 ---
--- Zitat von: Thomber am 12.07.2023 10:37 --- Suchte man heute bei Google, findet man:

"...Hierfür gibt es eine einfache Regel: Das Ordnungsamt ist grundsätzlich nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Es kann also Falschparker ahnden, aber nicht fahrende Fahrzeuge aus dem Verkehr ziehen oder Radarfallen aufstellen. Für diese Tätigkeiten ist ausschließlich die Polizei verantwortlich..."   

--- End quote ---

Gerne :)

Da sieht man, was für ein Quatsch herumkommen kann, wenn man googelt. Nach dieser Aussage dürften ja auch Bundesamt für Güterverkehr und Zoll keine Autos anhalten; ebenso dürfte das Ordnungsamt keine Radarfallen aufstellen. Das stimmt alles so nicht .

--- End quote ---



Dass im Netz auch viele falsche Dinge stehen, mag sein, aber nur pauschal das Gegenteil zu behaupten ist da alleine auch nicht glaubwürdiger. Hast Du eine Quelle oder zumindest hast Du einmal gesehen, dass das Ordnungsamt ein Kfz angehalten hat?

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