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Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter

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Johann:

--- Zitat von: maiklewa am 26.07.2023 14:01 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 13:23 ---
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 10:36 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 10:19 ---
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 08:25 ---Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.

--- End quote ---
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?

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Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.

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Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)

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Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!

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Ja, und der ganze Rest fühlt sich genervt, weil er seine Zeit mit sinnloser Dokumentation verbringen muss statt zu arbeiten.

Dakmer:
Ich danke euch vielmals für die rege Diskussion.
- Meine öffentliche Liste habe ich nun mit einem Kennwort geschützt. Allerdings muss mein Vorgesetzter dieses noch bekommen, um die Liste einsehen zu können. Dann kann aber kein anderer Mitarbeiter in die Liste sehen.
- Ich bin keiner von den faulen Mitarbeitern und habe auch genug Aufgaben, um die Liste zu füllen. Außerdem kenne ich die Berichterstattung aus der DDR... da kam am Schluss immer das raus, was muss...
- Der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte sind eingeschaltet.
- Grundsätzlich verstehe ich das Begehren nach Kenntnis der Vorgänge, aber das ginge sicher auch auf freundlichere Art seitens des Vorgesetzten.
- Ich werde wohl dann am Ende des Tages noch gut eine halbe Stunde brauchen, um meine Arbeiten in die Exceltabelle einzutragen.
- Ich denke schon, dass mein Vorgesetzter befugt ist, unsere Arbeit zu kontrollieren, nur erfolgt das und andere Anordnungen auf despotische Weise und wir sind pappesatt. Das ist nicht gut fürs Klima.
Danke und LG
Dagmar

Herbert Meyer:

--- Zitat von: Tagelöhner am 25.07.2023 19:17 ---Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

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"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

OrganisationsGuy:

--- Zitat von: Herbert Meyer am 26.07.2023 15:42 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 25.07.2023 19:17 ---Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

--- End quote ---

"„personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;" Dieser Grundsatz ist bei der zuordenbaren Protokollierung von Arbeitsprozessen eindeutig erfüllt. Selbstverständlich müssen dann die entsprechenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten auch angewandt werden.

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Also muss ich kein Namensschild mehr tragen und wenn ich am Telefon nach meinem Namen gefragt werde muss ich darauf nicht antworten?

Faunus:

--- Zitat von: Dakmer am 26.07.2023 15:04 ---Das ist nicht gut fürs Klima.

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... wenn sich das als unauthorisierter Aktionismus eines einzelnen Abteilungsleiters entpuppt, sehe ich sogar die Möglichkeit einer Abmahnung/ eines Disziplinarverfahrens.

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