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Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter
MoinMoin:
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 10:36 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 10:19 ---
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 08:25 ---Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
--- End quote ---
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?
--- End quote ---
Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
--- End quote ---
Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)
maiklewa:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 13:23 ---
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 10:36 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 10:19 ---
--- Zitat von: KDC am 26.07.2023 08:25 ---Wo ist da das Problem? Mit Process Mining werden wir auf die Sekunde genau aus, wie viel Zeit welcher Mitarbeiter für welchen Vorgang benötigt. Gleichzeitig werten wir aus, ob die vorgeschriebenen Sollprozesse auch tatsächlich umgesetzt werden. Dieses Vorgehen wurde mit dem Betriebsrat vorher abgestimmt.
--- End quote ---
Und bei euch kann jeder diese Daten komplett einsehen und ändern und müssen manuell erfasst werden?
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Die Daten können von einer Stabseinheit eingesehen und aufbereitet werden. Bei Process Mining wird nichts manuell erfasst oder geändert. Hier werden Prozesse und deren Teilschritte anhand von definierten Aktionen, Zeitstempeln, User-IDs und Case-IDs sekundengenau getrackt und können so ausgewertet werden.
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Dann hast du die Probleme, die der TE aufgeführt hat, also nicht gelesen?
Sachliche Probleme:
Problem 1: Aufwändige manuelle Erfassung
Problem 2: Erfassung von allen einsehbar
Problem 3: Erfassung von allen änderbar
Menschliche Probleme:
Problem 4: man fühlt sich überwacht (verdächtigt Faul zu sein)
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Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
MoinMoin:
--- Zitat von: maiklewa am 26.07.2023 14:01 ---Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
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Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.
maiklewa:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2023 14:14 ---
--- Zitat von: maiklewa am 26.07.2023 14:01 ---Unabhängig davon: es fühlen sich nur die überwacht und verdächtigt, faul zu sein, die es auch sind!
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Unabhängig davon: überwacht kann man sich auch fühlen, wenn man nicht faul ist.
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Dann stimmt mit denen etwas nicht! xD
Opa:
Der TE spricht davon, dass der Vorgesetzte die beschriebene Maßnahme einführt. Da stellt sich zunächst die Frage der Befugnis.
1. Es handelt sich um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme der Verhaltens- und Leistungskontrolle. Wurde die Personalvertretung beteiligt?
2. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter, da ein vollständiges, minutengenaues Abbild der innerhalb der Arbeitszeit ausgeführten Tätigkeiten erstellt, gespeichert und innerhalb der Kollegschaft öffentlich gemacht wird. Eine derart umfassende Überwachung ist gemäß höchstrichterlicher Entscheidung in der Regel unzulässig. Ausnahmen gibt es allenfalls in besonders sensiblen und sicherheitskritischen Bereichen.
3. Es handelt sich sehr wohl um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz, da Auswertungen über Verhalten und Leistung einzelner Mitarbeiter Personen zugänglich gemacht werden, die für diese Information keinerlei Befugnis haben. Befugt zur Kenntnisnahme einer entsprechenden Auswertung ist neben der Führungskraft lediglich die Personalstelle und die Personalvertretung, soweit es um arbeitsrechtliche Schritte geht.
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