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Überwachung Arbeitsvorgänge aller Mitarbeiter

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Herbert Meyer:
Eine Protokollierung von Arbeitsvorgängen halte ich für legitim und habe ich bereits bei zahlreichen privaten und öffentlichen Arbeitgebern kennengelernt, meistens als Werkzeug der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Allerdings zumeist im Stunden- oder Halbstundentakt, minutengenaue Protokollierung kenne ich eigentlich nur aus Hochlohnberufen, wie bei Rechtsanwälten & Co....

Dass die Listen einsehbar und sogar manipulierbar sind, da klingeln bei mir (selbst Datenschutzbeauftragter) alle Alarmglocken. Ist euer Datenschutzbeauftragter möglicherweise sogar Volljurist oder nutzt ihr eine externe Kanzlei als Dienstleister? Da ein Großteil des Beschäftigtendatenschutzes nicht in der DSGVO, sondern weiterhin im BDSG geregelt ist, haben viele Datenschutzbeauftragte, die die Beauftragung nach ein bisschen DSGVO-Schulung erhalten haben, leider nicht viel Ahnung von der Materie. Ergänzend bietet sich noch eine anonyme Eingabe bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde an.

Tagelöhner:
Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein? Der Arbeitgeber möchte, dass seine Mitarbeiter aufschreiben was sie den ganzen lieben Tag lang tun...natürlich ist das eine Form Druck aufzubauen und ggf. Optimierungspotenziale aufzudecken. Tut ihm doch den Gefallen, natürlich nur mit einer Aufzeichnung mittlerer Art und Güte.

Es gibt inzwischen auch Controllinginstrumente in Behörden, die beispielsweise über die Landeshaushaltsordnung dazu verdammt sind bis zur Kostenneutralität zu wirtschaften und die sich entsprechende Werkzeuge in der Privatwirtschaft abgeschaut haben. Da werden dann Kostenstellen eingeführt, und Arbeitszeiten auf Kostenstellen verbucht usw.

clarion:
Mir fallen auf Anhieb mehrere Behörden mit Kosten-Leistungsrechnung ein. Das ist nichts Verwerfliches. Richtig gemacht,  erkennt man sogar Optimierungspotentiale. Dass KLR Faulenzern nicht schmeckt,  ist schon klar.

Umlauf:
Gegen KLR ist auch nichts einzuwenden.
Es ist nur die Frage, wie es umgesetzt wird.

In unserer Behörde wird das Mach-System dafür genutzt. Dort werden die Eintragungen anonymisiert an das Organisations-Referat übertragen. Über die Mitarbeiter weiß man dort nur, ob sie eine Woche eingetragen haben oder nicht.

Die Vorgesetzten (RL) bekommen einen Datenauszug ihres Referates.

Eine weitere Frage betrifft die Skalierung der Erfassung.
Das wird bei uns grob nach Produktkatalog gemacht.
Persönlich hätte ich Zweifel, ob sehr feine Erfassungen wirklich von den Mitarbeitern entsprechend genau erfasst würden.

Die Regelungen dazu finden wir bei uns in einer Dienstvereinbarung und einer Dienstanordnung.


Was gar nicht geht, dass jeder schreibenden Zugriff auf die „Excellisten“ hat. Das kann ich aber wirklich nicht als KLR ansehen. Wird ne lustige Auswertung sein, im nicht rückständig zu schreiben.

MoinMoin:

--- Zitat von: Tagelöhner am 25.07.2023 19:17 ---Und inwiefern sollen das schützenswerte Daten sein?

--- End quote ---
Die Einsichtnahme und Manipulationsfähigkeit der Daten durch einen Kollegen ist schützenswert.

Andererseits, wenn es so manipuliert werden kann, dann ist es zumindest arbeitsrechtlich nicht verwertbar.

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