Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Das leidige Thema der Personalakteneinsicht bei neuer Bewerbung
Faunus:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 09.08.2023 18:38 ---Mal eine Frage an Personaler:
Wäre eine Abmahnung die ewig her ist überhaupt ein Grund eine Person nicht einzustellen?
--- End quote ---
Da sind so viele Wenn & Aber... kann sein, kann nicht sein.
Nerostar:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 09.08.2023 18:32 ---
--- Zitat von: JC83 am 09.08.2023 11:53 ---
--- Zitat von: RsQ am 05.08.2023 12:04 ---
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2023 12:38 ---Was machen diese "Sesselpupser" bloss, wenn sich jemand aus der PW bewirbt? Mit einer Einverständniserklärung bei der Firma rumwedeln, um in die dortige Pers.-Akte vom MA reinzugucken? Lächerlich!
Ein wesentliches Problem bei der Personalgewinnung im ÖD ist in diesem Thread angesprochen. So etwas stößt m.M. nach jeden potentiellen "Leistungsträger/Systemträger" ab.
--- End quote ---
Genau das! Volle Zustimmung.
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1+
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1++
Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.
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Anscheinend muss die Bewerberlage bei den benannten Behörden des öD hoch sein, sonst würden sie wohl kaum ihre Bewerber und somit potentielle Kandidaten über den Vorgang der Personalakteneinsicht separieren bzw. rausfiltern.
Muschebubu:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 09.08.2023 18:32 ---Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.
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In der Praxis wird die generelle „Verweigerung“ sehr wohl Folgen haben, nämlich keine Einstellungszusage oder nur vorbehaltlich, bis man die PA gesehen hat. Zum Datenschutz fällt mir das berechtigte Interesse der einstellenden Behörde ein… aber was die Krankentage anbelangt, die gehören nicht in eine übermittelte PA. Da wären aber noch so Dinge, wie eine Abmahnung oder Ermahnung und das wüsste ich schon gerne und damit würde wohl kein Bewerber von sich aus hausieren gehen.
EvtlAnwärter:
--- Zitat von: Muschebubu am 10.08.2023 21:04 ---
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 09.08.2023 18:32 ---Ich würde niemals eine Einverständniserklärung erteilen.
Dürfte in der Praxis ohne jegliche Folgen bleiben (aus Datenschutzgründen).
Bei dem Personalmangel und der extrem niedrigen Bezahlung im öffentlichen Dienst müssen sie ja froh sein wenn sich überhaupt jemand bewirbt.
--- End quote ---
In der Praxis wird die generelle „Verweigerung“ sehr wohl Folgen haben, nämlich keine Einstellungszusage oder nur vorbehaltlich, bis man die PA gesehen hat. Zum Datenschutz fällt mir das berechtigte Interesse der einstellenden Behörde ein… aber was die Krankentage anbelangt, die gehören nicht in eine übermittelte PA. Da wären aber noch so Dinge, wie eine Abmahnung oder Ermahnung und das wüsste ich schon gerne und damit würde wohl kein Bewerber von sich aus hausieren gehen.
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Es gibt halt keinen der unfehlbar ist.
Und sollte jemand wirklich wegen einer Jugendsünde keinen Job erhalten?
Muschebubu:
Was meinst du denn mit Jugendsünden, die ein potentieller AG nicht kennen sollte? Würde mich mal interessieren und dann mal die Frage stellen, warum das in der PA steht und ob du dies, wenn du auf der AG-Seite wärst, dies nicht auch wissen wolltest.
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