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Nur über ... zu bewerben?!

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Opa:
Wer einen solchen Hinweis nicht liest, hat sich schon selbst disqualifiziert. Wie sorgfältig wird so jemand wohl seine Arbeit verrichten, wenn er bereits bei so etwas wichtigem wie der eigenen Bewerbung versagt?

Da der Arbeitgeber die Bewerbung nicht zu berücksichtigen hat, ist die Frage sowieso überflüssig. Er würde sich einem erfolgversprechenden Konkurrentenklageverfahren aussetzen, wenn er es dennoch tut.

Organisator:

--- Zitat von: maiklewa am 18.08.2023 20:14 ---Aber wie ist das nun andersrum? Ist der Bewerber dazu verpflichtet, alles zu lesen?

--- End quote ---

Da Privatrecht gibt es keine gesetzliche Grundlage, die den Bewerber zum lesen verpflichtet. Du bist ja auch nicht verpflichtet, bei Kaufverträgen die AGB zu lesen, deren Anwendung du per Mausklick akzeptierst. Wenn du dadurch wichtige Informationen verpasst, gehts zu deinen lasten.

Als AG würde ich wie von Opa beschrieben handeln - wer nicht mal die Ausschreibung richtig lesen kann...

alois:
Forum ÖD?
AG = Behörde?

Wenn sich da mal nicht ein paar hier gewaltig täuschen!

was_guckst_du:
...schön zu wissen...

alois:
Ich bin zzt. nicht im Hause und habe somit keinen Zugriff auf die Kommentare auf diverse Gesetze und Urteile. Ich melde mich in ein paar Wochen nochmal.

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