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Nur über ... zu bewerben?!

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Pukki:

--- Zitat von: alois am 21.08.2023 23:07 ---Forum ÖD?
AG = Behörde?

Wenn sich da mal nicht ein paar hier gewaltig täuschen!

--- End quote ---
Eher nicht...

Opa:
Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

was_guckst_du:
...und die gerechtere Bezahlung bei der Pommesbude... 8)

alois:

--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 08:46 ---Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

--- End quote ---

Fast bzw. nicht nur!

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: alois am 21.08.2023 23:07 ---Forum ÖD?
AG = Behörde?

Wenn sich da mal nicht ein paar hier gewaltig täuschen!

--- End quote ---

Inwieweit?

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