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Nur über ... zu bewerben?!

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Opa:

--- Zitat von: alois am 22.08.2023 09:06 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 08:46 ---Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

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Fast bzw. nicht nur!

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Aus Neugier: Was denn noch, deiner Ansicht nach?

GofX:
Ich glaube, das gibt es nur in Deutschland, dass man sich Gedanken über die unterschiedlichen Kommunikationswege machen muss und daraus folgernd, ob ein potentieller Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, vorab bekanntgegebene und nicht eingehaltene Kommunikationswege zu berücksichtigen.

Ja, es ist schön, dass wir nicht in "Takka-Tukka-Land" leben und Bewerbungen nicht auf Klopapier geschrieben werden.

Einzuhaltende Rechtsnormen für jeden Schiss sind aber leider oft auch kontraproduktiv: da braucht man sich am Ende nicht zu wundern, dass kaum noch Bewerbungen eintreffen. Vielleicht ist aber auch das gerade so gewollt?

Wenn ich mich erst in irgendeinem barrierefreien dämlich-öffentlich-rechtlichen Jobportal registrieren muss - egal, ob ich Barrierefreiheit benötige oder nicht - bevor ich eine Bewerbung schicken "darf", schreibe ich lieber einfach den Stelleninhaber der Privatwirtschaft per Mail an, der meine Bewerbung auch dann noch berücksichtigen darf, wenn mein Bewerbungs-PDF versehentlich auf US Letter, anstatt auf DIN A4 erstellt wurde.

Im ÖD gäbe es dabei bereits den nächsten Aufschrei, sowie endlose Diskussionen und Angst vor dem Rechnungshof und Konkurrentenklagen, da Bewerbungen nicht hätten berücksichtigt werden dürfen ... völlig "gaga".

MoinMoin:

--- Zitat von: GofX am 23.08.2023 04:32 ---Ich glaube, das gibt es nur in Deutschland, dass man sich Gedanken über die unterschiedlichen Kommunikationswege machen muss und daraus folgernd, ob ein potentieller Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, vorab bekanntgegebene und nicht eingehaltene Kommunikationswege zu berücksichtigen.

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Ich glaube das gibt es auch in anderen Ländern, nur das da nicht eine solch hohe Vollkaskomentalität (bzw. man muss es allen Rechtmachen) und die daraus folgende Sicherstellung der Rechtsstattlichkeit bis auf die letzte Kommastellung gibt.

alois:

--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 13:19 ---
--- Zitat von: alois am 22.08.2023 09:06 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 08:46 ---Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

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Fast bzw. nicht nur!

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Aus Neugier: Was denn noch, deiner Ansicht nach?

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Bin ja noch außer Haus. Aber ich meine, mich erinnern zu können, dass eine Behörde jede Bewerbung berücksichtigen muss, egal wie diese eingegangen ist und unabhängig davon, dass die Behörde Bewerbungen nur per Flaschenpost von einer Robbe nur am kurzen Freitag überbracht haben wollte. Da ist die Kommentierung eindeutig und es gibt auch entsprechende BAG-Urteile. Darüber hinaus wirds wohl für die Behörde schwierig, solche Vorgaben an die BA und den IGFD weiterzugeben!?

Fragmon:

--- Zitat von: alois am 24.08.2023 00:40 ---...Da ist die Kommentierung eindeutig und es gibt auch entsprechende BAG-Urteile. ....

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In solch einem Forum wäre ein Beleg für diese Behauptung angebracht.

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