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Nur über ... zu bewerben?!

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MoinMoin:

--- Zitat von: alois am 24.08.2023 00:40 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 13:19 ---
--- Zitat von: alois am 22.08.2023 09:06 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 08:46 ---Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

--- End quote ---

Fast bzw. nicht nur!

--- End quote ---
Aus Neugier: Was denn noch, deiner Ansicht nach?

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Bin ja noch außer Haus. Aber ich meine, mich erinnern zu können, dass eine Behörde jede Bewerbung berücksichtigen muss, egal wie diese eingegangen ist und unabhängig davon, dass die Behörde Bewerbungen nur per Flaschenpost von einer Robbe nur am kurzen Freitag überbracht haben wollte. Da ist die Kommentierung eindeutig und es gibt auch entsprechende BAG-Urteile. Darüber hinaus wirds wohl für die Behörde schwierig, solche Vorgaben an die BA und den IGFD weiterzugeben!?

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Nun, wenn man als ein Kriterium für die Bestenauslese vorab festlegt, dass dir vorgeschriebene Kommunikationsweg eingehalten werden muss, dann kann man solche die es nicht machen doch berücksichtigen und trotzdem recht zügig in die Rundablage legen, oder?
Dann sind sie berücksichtigt, werden aber nicht eingeladen. Oder werden in den BAG-Urteilen die Form und Intensität der Berücksichtigung auch konkretisiert?

Flying:

--- Zitat von: alois am 24.08.2023 00:40 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 13:19 ---
--- Zitat von: alois am 22.08.2023 09:06 ---
--- Zitat von: Opa am 22.08.2023 08:46 ---Der einzige rechtliche Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis bei einer Behörde und einem Arbeitsverhältnis bei einer Pommesbude ist die Anwendbarkeit von Art. 33 GG.

Deshalb müssen Pommesbuden stets den Grundsatz der Bestenauslese beachten  ;D ;D

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Fast bzw. nicht nur!

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Aus Neugier: Was denn noch, deiner Ansicht nach?

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Bin ja noch außer Haus. Aber ich meine, mich erinnern zu können, dass eine Behörde jede Bewerbung berücksichtigen muss, egal wie diese eingegangen ist und unabhängig davon, dass die Behörde Bewerbungen nur per Flaschenpost von einer Robbe nur am kurzen Freitag überbracht haben wollte. Da ist die Kommentierung eindeutig und es gibt auch entsprechende BAG-Urteile. Darüber hinaus wirds wohl für die Behörde schwierig, solche Vorgaben an die BA und den IGFD weiterzugeben!?

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Mag sein - aber wenn ich es nicht mal schaffe den gewünschten Bewerbungsweg einzuhalten, dann zeigt mir das als AG doch, dass selbst die einfachsten Dinge scheinbar zu schwer sind..
Dann wird er halt berücksichtigt und schnell wieder aussortiert.

GofX:

--- Zitat von: Flying am 24.08.2023 15:22 ---Mag sein - aber wenn ich es nicht mal schaffe den gewünschten Bewerbungsweg einzuhalten, dann zeigt mir das als AG doch, dass selbst die einfachsten Dinge scheinbar zu schwer sind..
Dann wird er halt berücksichtigt und schnell wieder aussortiert.

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Ich bin neugierig, wie lange es dauert, bis auch der letzte Knaller in der Personalabteilung des ÖD kapiert hat, dass er seinen dämlichen Job machen und dazu beitragen soll, freie Stellen zu besetzen.

Wir suchen z.B. händeringend Informatiker und haben mehr Stellen als Bewerber. Wenn ich einen Personaler dabei erwische mit seinem "Mimimi, wir konnten den Bewerber nicht berücksichtigen wegen <beliebige fadenscheinige Begrundung einsetzen>", dann raucht's!

Organisator:
Also wenn ein IT-ler es nicht schafft, seine Bewerbung über ein Portal einzureichen sondern stattdessen per Post, ist er wohl nicht der richtige.

--> Eine Behörde die möchte, dass man sich über Interamt bewirbt, bekommt und verdient Interamt-Bewerber; eine Behörde, die Bewerbungen über Xing oder LinkedIn ermöglicht bekommt andere Bewerber.

Opa:
Die Auswahl des Suchwegs und der Bewerbungsform macht ein guter Personaler vom Anforderungsprofil abhängig. Bei klassischen Sachbearbeitungstätigkeiten mag Interamt mit online-Bewerbung ein erfolgversprechender Weg sein, bei Führungskräften, Ingenieuren, Arbeitern oder IT-Heinis würde ich jeweils auf andere Kanäle setzen.

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