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Stellenplan anfechten

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Unknown:

--- Zitat von: Julia12345 am 31.08.2023 13:37 ---Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(

--- End quote ---
Aber nur mit deiner Zustimmung und deine eigentlichen Tätigkeiten würdest du mit Sicherheit weiterausüben.

brian:
Der Stellenplan ist für Tarifbeschäftigte völlig irrelevant. Es gilt, was Dir/ Euch übertragen wurde.

Julia12345:
Alles recht kompliziert. Ich werde mir weiterhin meine Arbeit priorisieren lassen und meine Kollegin bei der Kündigungsschutzklage unterstützen. Schade, dass es erst soweit kommen muss und wir keine Handhabe haben. Natürlich suche ich nebenbei nach einer anderen Arbeit, denn spätestens wenn meine Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt besitzt meine Ordnungsamtsstelle den nächsten k.w. Vermerk.

MoinMoin:

--- Zitat von: Julia12345 am 31.08.2023 13:37 ---Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(

--- End quote ---
Nein, eine Änderung der Eingruppierung (nach oben oder nach unten) durch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ist eine Arbeitsvertragsänderung und dieses kann nicht einseitig erfolgen.

Julia12345:
Danke, gut zu wissen. Meine Stellenbeschreibung sieht nicht einmal die (krankheits- und urlaubsbedingte) Vertretung Meldeamt/Standesamt vor, obwohl ich diese bereits seit Anfang an mit mache

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