Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenplan anfechten
Schmitti:
--- Zitat von: Opa am 31.08.2023 16:57 ---Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen.
...
Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.
--- End quote ---
Richtig, aber da könnten auch schon Negativpunkte angefallen sein. Die genannten Aufgabengebiete haben wohl allesamt etwas mit Rechtsanwendung zu tun. Der Arbeitgeber weiß, dass da derzeit jemand sitzt, der erstmal zu, Zitat, "Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig)" läuft, wenn er Probleme mit dem Arbeitspensum in seinem privatrechtlichen AV sieht. Das kann er so nicht in eine Abmahnung oder Kündigungsbegründung schreiben, aber um einen negativen Eindruck zu erwecken, könnte es ausreichen.
Wobei, ganz ehrlich: Ne eigenständige Kommunalverwaltung für 2.500 Einwohner, da sind die Chancen, dass der Bürgermeister Ahnung von sowas (oder irgendwas) hat auch nicht größer als die, dass einer der Mitarbeiter solche Kenntnis hätte. Das, was die Themenerstellerin als ihre Aufgabengebiete in 30 Wochenstunden beschreibt, teilt sich in der kleinsten Klitsche, die ich hier so kenne, auch schon auf sechs Mitarbeiter auf, nur Ordnungs- und Gewerbeamt sind da zusammen. Wie will man da richtig Einblicke gewinnen, auch wenn mal "untypischere" Fallgestaltungen auftreten rechtssicher agieren, wie will man da überhaupt vernünftig arbeiten.
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat. Unter 5stelliger Einwohnerzahl macht ne Kommunalverwaltung eigentlich keinen Sinn, erst wenn da ne 2 oder 3 am Anfang steht, sind das halbwegs brauchbare Behördenformate.
Julia12345:
Schmitti, du sprichst mir aus der Seele, vielen lieben Dank! Ich bin dem AG seit Anfang an unbequem, da ich durch das Verwaltungsstudium und meiner bisherigen Tätigkeit nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehe und zu allem Ja und Amen sage... Und die eigentliche Chefin hier (Hauptamtsleiterin/Kämmerin) hat schon immer Ihre Spielchen mit dem Personal gespielt. Ich will mir das aber nicht gefallen lassen!
Die fehlende Kenntnis sieht man ja schon an dem ganzen Konstrukt. Jeder Personaler weiß, dass eine betriebsbedingte Kündigung mit unbesetzter Elternzeitstelle zumindest bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin ins Leere läuft. Aber hier zählen halt nicht die Gesetzlichkeiten, sondern die persönlichen Befindlichkeiten.
MoinMoin:
--- Zitat von: MoinMoin am 31.08.2023 17:23 ---Also halt sauber den Ar* an der Wand bringen und zu gucken wie das Boot mit Ansage gegen die Kaimauer kracht.
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Und natürlich dabei grinsend den depperten BGM und der verpeilten Hauptamtsleiterin/Kämmerin das Messer in den Rücken stecken.
Wer nicht hören kann muss fühlen und die Tagespresse lesen....
MeinerEiner:
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht). Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.
FGL:
--- Zitat von: MeinerEiner am 04.09.2023 08:14 ---Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht).
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Und dann?
--- Zitat von: MeinerEiner am 04.09.2023 08:14 ---Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.
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Inwiefern? Ich kann mir hier nur das Szenario vorstellen, dass der Arbeitnehmer die Probleme seines Arbeitgebers zu den eigenen macht anstatt das einzig Richtige zu tun: Nach Ableistung der vereinbarten Arbeitszeit alles was nicht erledigt werden konnte liegen zu lassen.
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