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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

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Namica:

--- Zitat von: Poincare am 04.09.2023 09:30 ---
--- Zitat von: Namica am 04.09.2023 09:00 ---Ich wusste gar nicht, dass es so einfach ist, die Verbeamtung wieder aufzugeben?
Rutscht man dann direkt wieder in die GKV rein? Geht das?
Doch nur bis zu einem gewissen Alter oder?
Sonst muss man sich komplett selbst privat versichern und DAS will ich dann wirklich nicht bezahlen.

--- End quote ---

Die Frage ist dann vor allem für die Versicherung in der Rente relevant. Wenn du um Entlassung bittest, kannst du das taggenau bzw. der Dienstherr hat eine begrenzte Möglichkeit, die dazubehalten (bis 3 Monate?). Wenn du danach versicherungspflichtig woanders arbeitest bist du wieder in der GKV, das geht aber nicht bis zu einem beliebigen Alter (Die Wahrscheinlichkeit, wieder raus zu wollen, wird ja aber auch mit den Jahren geringer bzw. die Kosten in Punkte Pension werden höher). Du hast auch in der PKV immer das recht, in einen bezahlbaren Basistarif zu wechseln (entspricht in Preis und Leistung in etwa der GKV). Das ist nicht wünschenswert, da das P/L Verhältnis wohl etwas schlechter als in der GKV ist, aber auch kein Weltuntergang oder Staatsbankrott.

Wenn du GKV mit pauschaler Beihilfe hast sollte es ohnehin kein Problem sein.

Wenn deine Kinderwunschbehandlungen noch andauern und ggf. von der Versicherung mitbezahlt werden, wäre auch zu klären, ob die PKV das auch übernimmt.

Wenn du langfristig vorhast eher 80-100% zu arbeiten und es dir leisten kannst, die Elternzeit zu überbrücken, wird es sich wahrscheinlich lohnen. Aber es ist schwierig, damit zu rechnen, wieviele Kinder man haben könnte, oder sicher zu sein, wieviel man mit wie vielen kleinen Kinder auch arbeiten wird /arbeiten können wird.

--- End quote ---

Die GKV mit pauschaler Beihilfe, davon raten mir die meisten ab, das würde sich wohl gar nicht lohnen?
Ganz durchsehen tue ich da aber noch nicht.

Ob wir bei einem 2. Kind nochmal die Klinik benötigen, oder ob sich durch eine Schwangerschaft die Krankheit sogar verbessert, kann man leider nicht voraussagen. Aber das kann man ja vorab klären, ob die PKV solche Behandlungen zahlen.
Aber da zahlt ja sogar die GKV.

Und genau dein letzter Abschnitt beschreibt mein Problem!
Rede ich mit Bekannten oder Familienmitgliedern sehe ich keine Mama, die schnell wieder mehr als 50% arbeitet.
Natürlich könnte mein Mann auch reduzieren, damit ich mehr arbeiten kann. Das würde er auch gerne tun.
Aber da er deutlich mehr verdient, würde es finanziell einfach keinen Sinn machen.
Ach das ist echt ein doofe Situation.
SIch zwischen zwei Kindern verbeamten zu lassen, würde wahrscheinlich nicht gehen. Das Problem verschiebt sich.
Bzw. wird die PKV ja nicht günstiger. Meine Krankheit ist auf dem Schein nicht heilbar.
Ich habe zwar keine Probleme damit, aber chronisch ist chronisch.
Ich werde also immer auf die Öffnungsklausel angewiesen sein.

Saxum:
Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6

Namica:

--- Zitat von: Saxum am 04.09.2023 14:16 ---Ich bin nicht sicher, aber theoretisch könnte man anstelle der Elternzeit auch die unbezahlte Beurlaubung nehmen, man erhält in dieser Zeit keine Besoldung und auch keine Beihilfe. Sofern der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenversicherung befindet, wäre hier wohl der Weg über die Familienversicherung nach § 10 SGB V eröffnet. Die hier abgeschlossene PKV-Versicherung stellt man für die Zeit der Beurlaubung dann über eine Anwartschaft ruhend, welche dann bei der Rückkehr (Dienstaufnahme) wieder aktiviert wird.

Für welche PKV hast du denn dich entschieden? Wenn du hier in den Tarif reinschaust, sollte hier was zu Befruchtung stehen, für die Beihilfe in BaWü gilt: https://lbv.landbw.de/-/kunstliche-befruchtung Ich gehe aber davon aus, dass es spiegelbildlich zur Beihilfe ist.

Für die Krankenkassen generell gilt, Richtlinien zur Künstlichen Befruchtung, medizinische Indikationen.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2746/KB-RL_2021-12-16_iK-2022-02-09.pdf#page=6

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Danke, da muss ich mich nochmal ganz genau reinlesen.
Ich habe mich für noch keine Kasse entschieden. Das Angebot mit den 405 Euro kam von der DKV.
Da gehen aber nochmal 22 Euro vom Lohn ab oder so.

Namica:
Ich habe nochmal ein wenig hin und her gerechnet.

In der Zeit, in der ich nicht arbeite, also vermutlich die ersten beiden Jahre Elternzeit, habe ich durch eine Verbeamtung monatlich einen Verlust von 405 Euro (PKV).

Wenn ich 30% arbeiten würde, dann bekäme ich als Angestellte rund 215 Euro mehr im Monat.
Bei 50% wären es 125 Euro.

Das ist aber mit der Tabelle 24 für die Angestellten und dem Rechner 23 für die Beamten gerechnet.
Also bei der Beamtentabelle ist die Erhöhung noch nicht drin.

Man kann vermutlich nicht absehen, wie viel Prozent das nach oben gehen wird oder?
Die Verhandlungen gehen ja erst im Herbst los, oder so?

mightness:

--- Zitat von: Poincare am 04.09.2023 08:44 ---Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.

--- End quote ---
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?

(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.

Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein. 

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