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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?
Knarfe1000:
Beim Krankenhaustagegeld ist übrigens eine Erhöhung mitunter schwierig. Ich wollte von 30 Euro auf 60 Euro hochstufen, was die Versicherung abgelehnt hat.
Muss dazu anmerken, dass ich seit 2013 diverse KH und Kuraufenthalte hatte, was die Versicherung natürlich im Rahmen der Risikobewertung als Argument lieferte. Immerhin konnten wir uns dann auf 40 Euro/Tag einigen.
Namica:
--- Zitat von: 2strong am 06.09.2023 01:09 ---
--- Zitat von: Namica am 04.09.2023 08:56 ---Aber hier müsste man bei den A12er Stufen doch eben noch die PKV abziehen.
Mit A 12 Stufe 3 (verheiratet) in Stkl. 4 netto etwa inkl. PKV
3.123€ bei 100%
1.578€ bei 50%
928€ bei 30%
Und zack, schon sieht die Welt anders aus.
Das ist ja mein Dilemma.
Es lohnt sich bei 50% nicht.
--- End quote ---
Aber abzüglich der 400€ PKV kommst Du doch auf exakt auf die Werte, die ich zuvor aufgeführt hatte. Danach ergibt sich bei 50% kein Nachteil.
Bei Deinen Berechnungen setzt Du im Übrigen bereits Entgeltgruppe Stufe 4 voraus, obwohl Du diese erst kommendes Jahr erreichen wirst. Bei A 12 rechnest Du hingegen mit der diesjährigen Besoldung - und vernachlässigst die Besoldungserhöhung, die sich ab Herbst dieses Jahres ergeben wird. Würdet Du diese mit einbeziehen, lägst Du mut A 12 selbst bei 30% noch im Plus.
--- End quote ---
Nein oder?
Du kommst bei A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet auf 1.350€ bei 30%. Ich komme auf 928€.
Bei E11, Stufe 4, 1 Kind, verheiratet kommen wir beide auf 1050€.
Das sind über 100 Euro mehr.
Bei 50% kommst du bei A12 auf 2000€ und ich auf 1578€.
Bei E11 sind es 1733.
Also auch wieder mehr.
Daher ist es bei Teilzeit so, dass ich als Beamter weniger bekommen würde.
Bei einem Kind.
Bei zwei sieht es dann anders aus, ja das stimmt.
Problem ist:
2 Kinder muss man erst mal bekommen und die ganzen Jahre dazwischen sehen als Beamter dann einfach schlechter aus finanziell.
Aber: Das mit der Tabelle stimmt. Ich kann gar nicht abschätzen, wie sich die Besoldung ändert im Herbst, gibts da schon Tendenzen?
Wenn ich da überall nochmal 200 Euro draufpacken kann, dann sieht es ja anders aus :D
--- Zitat von: mightness am 04.09.2023 16:54 ---
--- Zitat von: Poincare am 04.09.2023 08:44 ---Meiner Meinung nach kann die Probezeit nicht wegfallen, der Dienstherr hat zwar Freiheiten, die entsprechenden Zeiten zu Verkürzen, aber nicht die Freiheit, das ganze Procedere sein zu lassen.
--- End quote ---
Ist das deine persönliche Meinung und wie siehst du dann §19 Abs. 5 S. 3 LBG?
(5) Auch bei Abkürzungen nach Absatz 2 und Anrechnungen nach Absatz 3 und 4 ist eine Mindestprobezeit von sechs Monaten zu leisten. Die Ministerien können im Rahmen ihres Geschäftsbereichs durch Rechtsverordnung abweichend von Satz 1 eine Mindestprobezeit von bis zu einem Jahr festlegen, wenn dies die Besonderheit der Laufbahn und der wahrzunehmenden Tätigkeit erfordert. Bei Anrechnung von beim selben Dienstherrn zurückgelegten Zeiten nach Absatz 4 kann die Mindestprobezeit unterschritten oder auf sie verzichtet werden, wenn nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung Tätigkeiten ausgeübt wurden, die in der Regel von Beamtinnen und Beamten derselben Laufbahn im Beamtenverhältnis wahrgenommen werden. Zeiten nach § 23 Abs. 5 Satz 1 stehen Zeiten nach Satz 3 gleich. Dienstzeiten im Richterverhältnis auf Probe sind auf die Probezeit anzurechnen; eine Mindestprobezeit ist nicht zu leisten.
Ich würde meine Entscheidung Beamtin oder Angestellte aber nicht nur vom heutigen Gehalt abhängig machen, sondern auch die künftigen Stufen mit einbeziehen. Nach 15 Jahren ist man in der letzten Stufe als Angestellte, bei Beamten dauert es grob 30 Jahre. Selbst wenn du nach mind. 5 Jahren dich als Beamtin entlassen lässt, hast du immer noch Anspruch auf Altersgeld. Dafür sind Dienstherrenwechsel schwieriger und du musst mehr Stunden arbeiten sowie die Abrechnungen PKV/Beihilfe können lästig sein.
--- End quote ---
Ich möchte vor allem auch das große ganze Plus sehen bei der Verbeamtung, habe aber ein wenig einfach sorgevoll die kommenden Jahre im Blick. Wenn ich dann sehe, dass ich als Beamte weniger bekomme. Mit Haus abzahlen, Tieren, Kindern, da ist man einfach doch auch über 100-200 Euro mehr im Monat froh.
Wenn ich abschätzen könnte, wie sich die Besoldung im Herbst anpasst, wäre es einfacher ggf?
--- Zitat ---Die erste Frage, dich sich mir stellt: was sagt denn der Amtsarzt dazu? Du musst die Vorerkrankungen und jedes Fitzelchen angeben - dann wird entschieden, ob Du gesundheitlich tauglich bist. Das wurde hier noch nicht thematisiert und würde ich sehr gut bedenken.
--- End quote ---
Ich hatte bereits Kontakt mit einem Arzt, der die Tauglichkeit prüft und es wäre laut seiner Aussage kein Problem, mit meinen Wehwehchen verbeamtet zu werden.
Meine Krankheiten schränken mich nicht ein, sie sind nur für die Versicherungen ein scheinbar ätzendes Thema, weil halt doch ab und an mit Arztbesuchen oder OP gerechnet werden muss.
--- Zitat ---Die PKV mit der Öffnungsklausel hört sich zunächst gut an, damit keiner "ausgeschlossen" wird: jedoch heisst es im Umkehrschluss, dass nicht automatisch 50/50 resp. später 70/30 von der Beihilfe resp. PKV gezahlt werden. Da bleibt man auf Kosten sitzen. Das würde ich mir auch gut überlegen, denn wenn ich Behandlungen habe, die nicht beihilfberechtigt sind resp. die PKV auch nicht zahlt, weil es im Vertrag ausgeschlossen ist, kann das teuer werden:
--- End quote ---
Das hat mir der Berater so aber anders erzählt. Ich zahle mehr, habe aber den gleichen Schutz wie wenn ich normal versichert wäre und mit der Beihilfe hat das nichts zu tun.
Das kann ich aber nochmal nachfragen.
Das mit den Wahlleistungen hat er mir auch anders angeboten. Die kann ich ganz normal dazubuchen, wie jeder andere auch.
Daher ist der Tarif auch bei 404 Euro plus abzüglich 22 Euro vom Lohn.
Es gibt auch einen für 380 ohne Wahlleistung. Die Mehrkosten sind die Wahlleistung für freie Krankenhauswahl und Arztwahl etc.
--- Zitat ---Das stimmt so nicht. Sofern das jeweilige Land / der Bund Wahlleistungen durch Beihilfe übernimmt (wie etwa in BW, sofern man dies als Beamter möchte), umfasst die Öffnungsaktion auch den Wahlleistungstarif.
https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf
S. 10 ganz oben.
--- End quote ---
Danke, so hatte er mir das auch erklärt.
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Danke euch allen für eure tollen Beiträge !!
Ich bin nach wie vor hin und hergerissen und warte noch ein Gespräch nächste Woche Dienstag ab.
Da habe ich nochmal eine Beratung bzgl. der Versicherung.
Mal sehen, was dabei rumkommt.
Bastel:
Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.
Namica:
--- Zitat von: Bastel am 08.09.2023 10:50 ---Du solltest dich erstmal mit dem Rechner richtig auseinander setzen. Deine Ergebnise sind definitiv falsch.
--- End quote ---
Es wäre hilfreicher, wenn du mir sagst, was genau falsch ist :-)
Wenn ich in dem Rechner von der Seite vom öffentlichen Dienst für den TvÖD 2024 folgendes eingebe:
E11, Stufe 4, VBL, 50% Arbeitszeit, Steuerjahr 2023b, Steuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, Kinder für Pflegeverscherung 1, Krankenkasse 15,5% dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2575.51 €
netto bleiben: 1733.14 €
Was ist daran falsch?
Gebe ich im Rechner vom öffentlichen Dienst für die Kommunalbeamten für BaWü für 2023 folgendes eingebe:
A12, Stufe 3, 1 Kind, verheiratet, Arbeitszeit 50%, Steuerjahr 2023b, Lohnsteuerklasse IV, Kirchensteuer BaWü, Kinderfreibeträge 0, 1 Kind für Pflegeversicherung, dann kommt folgendes raus:
Monats-Brutto: 2321.64 €
netto bleiben: 2034.00 €
Hier muss ich für mich dann aber noch die PKV abziehen mit 404 Euro und 22 Euro vom Lohn laut Berater, da Wahlleistung, dann bleiben 1608€ netto.
Was ist daran bitte falsch?
So habe ich das analog für die weiteren Arbeitszeiten von 30, 70 und 100% gerechnet.
Dass es noch keine Tarifrunde für die Beamten gegeben hat, weiß ich.
Das habe ich auch mehrmals geschrieben, ich kann ja nur nehmen, was ich zur Verfügung habe und das ist halt der 2023er Rechner für die Beamten.
Saxum:
Ich komme mal auf die Aussage von Kido2911 zurück, was er erzählt hat stimmt nur - wenn man im Vertrag Leistungsausschlüsse vereinbart hat, dann kann es etwa sein dass es z.B. für Hörgeräte nichts bezahlt wird. Jedoch werden die Versicherer in der Regel beim Grundtarif keinen Leistungsausschluss vereinbarten, wenn vielleicht etwa im Beihilfeergänzungstarif (das könntest du vielleicht probieren, so dass du zumindest die anderen Leistungen im Ergänzungstarif bekommst).
Eine "Eigenbeteiligung", fällt für dich an etwa bei Material- und Laborkosten (Zahnersatz), da in der Regel nur ein bestimmter Prozentsatz der Rechnung beihilfefähig ist. Das ist aber in der Regel gut stemmbar und man kann das selbst zahlen und wäre in der Steuer auch als Krankheitskosten absetzbar.
Ansonsten wohl vermutlich Heilkosten, wenn diese die Höchstsätze überschreiten. In der Regel ist es aber so, wenn du bei den Leistungserbringern auf dem Niveau der Beihilfe dich bewegst, sollte die Erstattung bestenfalls immer 100% sein.
Zur Thematik "Geld" und pauschaler Beihilfe, wenn du deine Stunden so stark reduziert, hast du vielleicht berücksichtigt, dass du durch eine andere Lohnsteuerklasse mit deinem Partner*in "mehr" zusammen rausbekommen würdet?
Wenn "sicher" zwei Kinder dazukommen, müsstet du ja berücksichtigen, dass dein Beihilfesatz im Jahr XY auf 70% hochsteigt und der PKV Beitrag ja günstiger wird, da nur 30% zu absichern sind
Ich setzte mal bei meinem Beispiel auf A12 Stufe 3, AOK Baden-Württemberg,
jeweils verheiratet und in Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder
Die 22 € für die Wahlleistungen hab ich jetzt nicht abgezogen.
Meiner Berechnung nach, ohne Gewähr komme ich auf folgende unterschiede:
AZNettoA12 PB100%3.101,91 €50%1.788,37 €30%1.192,12 €AZNettoA12 PKV100%3.111,10 €50%1.590,97 €30%912,08 €AZNettoE11 GKV100%2.826,82 €50%1.612,98 €30%1.075,04 €
Die größte Differenz, ohne den Familienzuschlag mit einzubeziehen und ohne einen Steigerung der Beihilfe auf 70% zu berücksichtigen, wäre meiner Berechnung nach bei 30% zwischen PKV und GKV mit - 162,96 €, was ich für Verkraftbar halte.
DENN was viele bei diesen fiktiven Berechnungen auch gerne ausblenden ist, wenn man GKV versichert ist, schließt man gerne noch weitere Zusatzversicherungen mit ab. Das können Wahlleistungen sein (Bett/Chefarzt) oder Zahnersatz oder andere dinge, die eben die Beihilfe/PKV übernimmt, was die GKV in der Regel nicht übernehmen würde. Diese würde diese Ersparnis dann schnell auffressen, wenn wir schon alleine von Zahnzusatzversicherung und Krankenhauszusatzversicherung ausgehen.
Beziehst du den Familienzuschlag bei A11 für 1 Kind schon mit ein, steigt dein Netto entsprechend natürlich Pi um Daumen um 100 € an, bei der Pauschalen Beihilfe weniger weil es ja hier prozentual mit abgezogen wird. Wie auch immer.
Ich gebe absolut keine Gewähr, aber so würde ich das persönlich interpretieren.
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