Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

<< < (16/21) > >>

Floki:

--- Zitat von: Saxum am 14.09.2023 13:59 ---Richtig, wenn die Beihilfe und/oder die PKV die Begründung bemängeln, dann wäre die Begründung auch gegenüber dem Patienten mit erheblicher Wahrscheinlichkeit als Rechnungsempfänger auch nicht ausreichend. Denn § 12 Abs. 3 GOÄ verlangt ja eine entsprechende verständliche und nachvollziehbare Begründung und es ist auf Verlangen des des Zahlungspflichtigen näher zu begründen.

Bin hier d'accord mit Organisator, also den 2,3 fachen Satz überweisen bzw. den Steigerungssatz der anerkannt worden ist und für den fehlenden Rest dem Arzt die weitere Begründung frei zu stellen. Damit würde man meiner Ansicht nach der Zahlungsverpflichtung soweit ausreichend nachkommen, dass der Ball nicht mehr im eigenen Kasten ist.

--- End quote ---
In meinem Beispiel wurde es durch den Arzt ausreichend begründet und sogar separat nochmals dargelegt. Hat trotzdem nicht gereicht.

Saxum:
Dann lag gegebenenfalls keine medizinische Notwendigkeit vor, es hat den Rahmen der Beihilfeverordnung überschritten oder es handelte sich um "verlangten Leistungen".

Floki:
Nein, weder noch. Die Beihilfe lag rechtlich einfach daneben. Soll vorkommen.

Organisator:

--- Zitat von: Floki am 14.09.2023 14:00 ---@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.

--- End quote ---

Ich bin dann nich im Zahlungsverzug, sondern habe ja dann schon den größten Teil der Rechnung bezahlt. Wie im sonstigen Leben auch: Wenn eine Rechnung nicht vollständig nachvollziehbar ist, bezahle ich nur den nachvollziehbaren Teil und bitte um ergänzende Infos oder Korrektur. Insoweit ist jeder Rechnungssteller, besonders der Arzt, verpflichtet, eine nachvollziehbare Rechnung zu stellen.

Wenn man nicht firm in der Abrechnung nach GOÄ ist, kann man dann dazu die Begründung der Beihilfe oder der PKV nutzen und damit argumentieren.

Dann kann es passieren, dass der Arzt daneben lag (weil die gerne mal etwas mehr aufschreiben) und er seine Rechnung korrigiert. Wenn er aber gut begründet auf der Erstattung beharrt, spricht man nochmal mit der Beihilfe / PKV, auch dort passieren Fehler.

Floki:

--- Zitat von: Organisator am 14.09.2023 14:27 ---
--- Zitat von: Floki am 14.09.2023 14:00 ---@MoinMoin und Organisator:
Mit welcher rechtlichen Begründung kann ich denn so einfach in Zahlungsverzug gehen? Denn ich habe als Privatperson, deswegen ja auch privat versichert, die Rechnung unabhängig von PKV und Beihilfe zu zahlen. Dem Arzt kann es gelinde gesagt egal sein, ob wann und wie ich etwas erstattet bekomme.

--- End quote ---

Ich bin dann nich im Zahlungsverzug, sondern habe ja dann schon den größten Teil der Rechnung bezahlt. Wie im sonstigen Leben auch: Wenn eine Rechnung nicht vollständig nachvollziehbar ist, bezahle ich nur den nachvollziehbaren Teil und bitte um ergänzende Infos oder Korrektur. Insoweit ist jeder Rechnungssteller, besonders der Arzt, verpflichtet, eine nachvollziehbare Rechnung zu stellen.

Wenn man nicht firm in der Abrechnung nach GOÄ ist, kann man dann dazu die Begründung der Beihilfe oder der PKV nutzen und damit argumentieren.

Dann kann es passieren, dass der Arzt daneben lag (weil die gerne mal etwas mehr aufschreiben) und er seine Rechnung korrigiert. Wenn er aber gut begründet auf der Erstattung beharrt, spricht man nochmal mit der Beihilfe / PKV, auch dort passieren Fehler.

--- End quote ---

Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version