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[Allg] Verbeamtung ja oder nein?

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dae123:
Wir müssen ja jetzt nicht so tun, als ob die Beihilfe nicht auf regelmäßiger Basis Leistungen nicht bezahlt, insbesondere Schwellenwertüberschreitungen, obwohl diese ausreichend begründet wurden. Da können viele ein Lied davon singen, gerade bei teuren Rechnungen und alles im zahnärztlichen Bereich.

Die Beihilfe versteht nur eines: Widerspruch und wenn das scheitert, die Klage. Würden mehr Leute diese Bereitschaft haben, würde es auch seltener zu solchen unrechtmäßigen Kürzungen kommen.

Wenn die 3 Monate überschritten werden, Beschwerde einreichen mit Hinweis auf ggf. folgender Untätigkeitsklage.

2strong:

--- Zitat von: Floki am 14.09.2023 07:59 ---
--- Zitat von: 2strong am 14.09.2023 01:43 ---@ Floki + MoinMoin

Welche tatsächlichen Probleme sind das denn, von denen Ihr zu berichten wisst?

--- End quote ---

1. Überlange Bearbeitungsdauer, auch bei hohen Rechnungsbeträgen.
2. Keine Abschlagszahlungen.
3. Keine Erreichbarkeit bei der Beihilfe.
4. Nahezu willkürliche Streichung von Beträgen. Die einen bekommen es erstattet, die anderen nicht. Und die dritten nach einem Widerspruch,
5. Abrechnung 3,5%: Bei mir standen zwei allgemeine Sätze, bei der Kollegin ein ausführlicher Absatz und im Widerspruchsverfahren noch ne Stellungnahme vom Arzt. Ich habs erstattet bekommen, sie nicht. (Es ging um die gleiche Leistung).
6. etc.

Die Punkte sind schon bei normalen Rechnungen, aber auch bei größeren Krankenhausrechnungen aufgetreten. Bisher gab es dann Fristverlängerungen von den Ärzten und Krankenhäusern. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Es ändert auch nicht die Probleme bei der Beihilfe.

--- End quote ---

Dass die Beihilfe mal wochenlang im Rückstand war oder nicht erreichbar ist, kenne ich zwar auch, aber deshalb kriegt man ja noch lang keine Probleme mit dem Arzt wegen der offenen Rechnung.

Organisator:

--- Zitat von: Floki am 14.09.2023 14:31 ---Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

--- End quote ---

Wenn ich Teile einer Rechnung nicht nachvollziehen kann, bezahle ich sie nicht. Das ist ausreichend Begründung für eine Teilzahlung.

Inhaltlich mache ich mir die Argumentation gar nicht zu eigen - da können die fachlich versierten Stellen (Arzt und Beihilfe) entsprechende Argumente liefern, die ich dann nur weiterleite. Erst dann, wenn dadurch der Konflikt nicht beigelegt werden kann, wäre weiteres zu überlegen.

Ein Vorverfahren kann man immer machen oder auch mal die PKV nach deren Meinung fragen. Bleibt die Beihilfe oder PKV bei ihre ablehnenden Meinung kann man:
- bei kleinen Beträgen selbst bezahlen oder
- bei großen Beträgen den Rechtsweg beschreiten oder
- dem Arzt sagen, dass es nicht mehr gibt.

Kommt immer auf den Einzelfall an - habe noch nicht erlebt, dass Ärzte bei ein paar hundert Euro klagen gehen.

dae123:
Ein spannendes Urteil zur Thematik:

https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/schadensersatz-wegen-nichtgewaehrung-der-beihilfe

Man kann's also auch drauf ankommen lassen... Wenn man natürlich aber weiterhin bei dem (Zahn)arzt in Behandlung bleiben möchte, wird's schwierig. Genau darin sehe ich das Problem bei dieser Argumentation. Vllt. folgen noch Folgebehandlungen und der jeweilige Arzt oder Zahnarzt ist sehr gut in seinem Bereich und nicht einfach "austauschbar". Zahle ich dann die Rechnungen erstmal nicht und schiebe das Ganze auf die lange Bank?

Floki:

--- Zitat von: Organisator am 14.09.2023 16:23 ---
--- Zitat von: Floki am 14.09.2023 14:31 ---Ich schildere hier ja nur meine persönlichen Erfahrungen. Die Rechnungen waren alle in Ordnung, wie sich auch im Widerspruchsverfahren bzw. sogar Klage herausgestellt hat. Also gibt es eben keine rechtliche Grundlagen und die alleinige Nichtzahlung der Beihilfe oder PKV begründet eben keine Teilzahlungen oder Zahlungsaufschub. "Und man spricht nochmal mit der Beihilfe" und genau dort beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

--- End quote ---

Wenn ich Teile einer Rechnung nicht nachvollziehen kann, bezahle ich sie nicht. Das ist ausreichend Begründung für eine Teilzahlung.

Inhaltlich mache ich mir die Argumentation gar nicht zu eigen - da können die fachlich versierten Stellen (Arzt und Beihilfe) entsprechende Argumente liefern, die ich dann nur weiterleite. Erst dann, wenn dadurch der Konflikt nicht beigelegt werden kann, wäre weiteres zu überlegen.

Ein Vorverfahren kann man immer machen oder auch mal die PKV nach deren Meinung fragen. Bleibt die Beihilfe oder PKV bei ihre ablehnenden Meinung kann man:
- bei kleinen Beträgen selbst bezahlen oder
- bei großen Beträgen den Rechtsweg beschreiten oder
- dem Arzt sagen, dass es nicht mehr gibt.

Kommt immer auf den Einzelfall an - habe noch nicht erlebt, dass Ärzte bei ein paar hundert Euro klagen gehen.

--- End quote ---
Nochmal: Die Rechnungen waren aber nachvollziehbar. Die Rechnungen waren auch in Ordnung. Ich habe selber geschrieben, dass es (bisher) bei den Ärzten keine Probleme gab. Darauf kann ich mich aber weder verlassen noch hätte ich einen tatsächlichen Anspruch darauf. Auch ändert das nicht die bestehenden Probleme bei der Beihilfe. Ganz einfach.

P.S.: Ist das eine ausreichende Begründung für Dich persönlich oder auch ein rechtlich haltbare Begründung?

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