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[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)

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Ozymandias:

--- Zitat von: Saxum am 13.09.2023 08:41 ---Beamt*innen kommen nicht in die KVdR, aus dem Ausschlussgrund "Versicherungsfreiheit".

--- End quote ---

Dürfen aber freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Ebenso wie Freiberufler, die dann in der Pension alle in der KVdR landen, was je nach Situation jede Menge Geld sparen kann.

Saxum:
Natürlich kann man freiwillige Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, das bestreite ich auch nicht. Jedoch den Umstand, dass man in die KVdR aufgenommen wird, zumindest solange Versicherungsfreiheit besteht.

Selbstverständlich wäre man weiterhin "freiwillig gesetzlich versichert" aber keineswegs pflichtversichert in der KVdR. Ich verweise hierbei auf das Merkblatt der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn hierfür originär die Krankenkassen zuständig sind.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

EDIT:
Ich glaube wir missverstehen evtl. in der interpretation, meinen aber das gleiche. Ich verstehe unter KVdR die pflichtmitgliedschaft in derselben du sprichst vermutlich wie ich aber auf die freiwillige mitgliedschaft / versicherung an? Dann passt das.

Es fallen aber freiwillig versicherte, mehr Einkommensarten an, welche in der Beitragszahlung zu berücksichtigen sind.

Sleyana:
Nach deiner Theorie dürften Selbstständige und Angestellte über der JAEG auch nicht in die KVdR rein, da Versicherungsfrei. Tun sie aber. Und ich habe meine Information von den KK direkt.

Saxum:
Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

Ich verweise auf meinen vorherigen Post, dass ich bei der Bezeichnung "KVdR" von der Pflichtmitgliedschaft ausgehe, welche auf die gesetzliche Rente 7%, Versorgungsbezüge 14,6 % und Arbeitseinkommen 14,6 % für den Beitrag herbeiziehen.

Für die freiwillige Mitgliedschaft (in der KVdR), wohin Ruhestandsbeamte mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wohl sofort hinkämen, fallen neben oben genannten Einkünften noch darüber hinaus erweiternd Mieteinnahmen 14%, Zinsen/Dividenden 14% und private Renten 14% an.

Der Bezug von Pension fällt im übrigen unter "Versorgungsbezügen".

"Andi Theke" hatte sich hier auch dazu geäußert (LINK).

thomasha:
Hallo zusammen,

danke für eure weiteren Infos.

Ich verstehe nicht ganz warum es eine Diskussion gibt, ob man jetzt in die KVdR als Pensionär ist oder nicht, da man ja die pauschale Beihilfe vom Land erhält und man vom Land die Hälfte des Krankenkassenbeitrag erhält. Das wären dann die aktuell ~7%, die man sonst von der KVdR als Rentner bekommen würde.

Davon unabhängig ist die Frage ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist. Hier gilt ganz einfach, ist man 90% seines zweiten Berufslebens in der GKV gewesen, dann ist man pflichtversichert, ansonsten freiwillig:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-rentner/rente-neu/als-rentner-pflichtversichert-2007430

Soweit mein Wissenstands hierzu.

Danke für eure Rückmeldungen & Viele Grüße
Thomas

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