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[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)

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Saxum:
Die Fragestellung ist halt von Bedeutung, dass dass bei pflichtversicherten eine abgeschlossene Aufzählung der Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden und bei freiwillig versicherten die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu berücksichtigen ist.

Daher kann, je nach Ausgestaltung ob weitere relevante Einkünfte vorhanden sind, dann eben immer der Fall sein, dass der Höchstbetrag (exkl. Pflegeversicherung der nicht von der pauschalen Beihilfe gedeckt wird) immer erreicht wird.

In diesem Zusammenhang könnte also es darauf hinauslaufen, dass die gesetzliche freiwillige Versicherung mit Höchstbeitrag + gesetzliche Pflegeversicherung + ggf. Zusatzversicherungen teurerer ausfallen würde als etwa eine private Krankenversicherung mit 30% Absicherung.

Das spricht nicht "gegen" die gesetzliche Versicherung, jedoch wenn die Thematik monetärer Natur ist, sollte man diesen Aspekt berücksichtigen falls man weitere Einkommensarten hat die etwa hier aufgeführt sind und daher den Höchstbetrag rausholen. Sofern man nicht bereits mit seiner Pension die Höchstgrenze erreicht, natürlich.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Vereinfacht würde ich sagen, je höher die eigene Pension ausfällt, dass die Höchstgrenze eher wahrscheinlicher schon alleine dadurch erreicht wird, desto irrelevanter ist vielleicht die Frage ob man pflicht- oder freiwillig in Verbindung mit der pauschalen Beihilfe versichert ist. Man muss hier aber noch zusätzlich die ermäßigte Pflegeversicherung mit oben drauf legen, die die pauschale Beihilfe nicht trägt.

Das wäre meines Wissens nach dann etwa am Beispiel der TK mit 15,8 % (inkl. Zusatzbeitrag) dann 788,03 €, wovon man die Hälfte zahlen würde also 394,01 € und hier käme noch die Pflegeversicherung (ohne Kinder) zu 2,3 % mit 114,71 dazu. Hier rechne ich mit der Beitragsbemessungsgrenze 2023 von monatlich 4.987,50 €.

Der Beitrag für die TK wäre somit meines Erachtens nach 508,72 € / Monat.

Es kann also unter umständen, wenn man die monetären Aspekte betrachtet und unter Berücksichtigung dass die Beitragsbemessungsgrenze auch weiter steigt, gegebenenfalls gleich hoch oder teurer ausfallen als eine PKV mit 30% Absicherung.

Darum ging es mir bei meinem Hinweis.

clarion:
Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.

totoughtotame:

--- Zitat von: clarion am 14.09.2023 21:03 ---Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.

--- End quote ---

Und ich glaube, die Diskussion, die man hier ablesen kann, macht deutlich, dass es letztlich so oder so ein Blick in die Kristallkugel ist. Die Beitragsstabilität, die jetzt die gesetzliche Krankenversicherung noch verspricht, Kann dann natürlich dahin sein, wenn es zu erheblichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze kommt. Letzteres wurde ja schon von linken Parteien gefordert. Umgekehrt kann natürlich niemand sagen, ob die PKV nicht auch noch erheblich steigen könnte, wenn es zu irgendwelchen finanziellen Schieflagen kommt. Ich habe mich trotz höheren Dienstes, aber mit Vorerkrankungen für die GKV entschieden (mit pauschaler Beihilfe), kann aber bis heute nicht sagen, ob das letztendlich die richtige Entscheidung war.

Aloha:

--- Zitat von: Saxum am 13.09.2023 13:18 ---Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

--- End quote ---

Somit wäre dann für Beamte trotz Erfüllung von Vorversicherungszeiten nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR möglich mit der Folge, dass von von der KVdR nicht einmal ein Zuschuss auf den auf die Rentenanteil der Krankenversicherungskosten gezahlt würde (relevant in Bundesländern ohne pauschale Behilfe)?

BTH:

--- Zitat von: thomasha am 06.09.2023 18:57 ---Hey,

Bei mir ist es so, dass die PKV zwar günstiger wäre, aber die GKV finde ich sozialer und Ärger glaube ich hat man eher mit der PKV statt mit der GKV. Auf der anderen Seite kann die PKV sicher auch eine gute Wahl sein, wenn alles gut läuft.


--- End quote ---

Mein Eindruck ist, dass die PKV bei Einstieg mit Ende 30 preislich am Anfang nur günstiger ist als die GKV, wenn man gehaltstechnisch an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kerngesund ist, 70% Beihilfe bekommt, keine Angehörigen mitversichern muss und vor hat, bis zur Pension ohne Unterbrechung Vollzeit zu arbeiten. Je nach Tarif und Versicherer liegt man aber auch dann selbst bei den 30%-Restabsicherungen schon bei 230-350 Euro. Ich würde im Übrigen davon ausgehen, dass die PKV-Beiträge schneller steigen als die GKV-Bemessungsgrenze in Kombination mit dem Beitragssatz, sodass der Preisvorteil der PKV über die Jahre schmilzt bzw. zu einem Nachteil wird. Zu Bedenken ist auch, dass man als "Spätberufene/r" höchstens noch auf ca. 50% Pensionsansprüche kommt, die durch eventuelle Ansprüche aus der gesetzlichen Rente wohl nur leicht aufgebessert werden. Insofern erhält man in der GKV mit Pensionierung einen erheblichen Nachlass, während man in der PKV ab 60 nur 10-15% Senkung durch Entfall von Altersrückstellungen und ggfs. Krankenhaustagegeld bekommt. Ansonsten geht es da munter weiter mit den Steigerungen. Dank 70% Zuschuss des Dienstherren als Pensionär wird einen das wahrscheinlich auch nicht in den Ruin treiben, aber bei langer Lebensdauer die Pension ggfs. deutlich beschneiden.
Interessant ist folgende Studie von 2013 (also zugegebenerweise etwas veraltet): https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Publikationsdatenbank/wido_ges_kv_der_zukunft_0818.pdf
Angestellte/Rentner sind demnach etwa genauso happy mit ihrer GKV wie Beamte/Pensionäre mit ihrer PKV (S. 17).
Unter dem Strich würde ich daher sagen: Ob man bei Vorliegen von pauschaler Beihilfe und einer hohen Besoldungsstufe PKV oder GKV wählt, sollte man vermutlich auch von seinen persönlichen Werten/Prioritäten abhängig machen: Leisten kann man sich beides, ausreichend versorgt ist man in beiden Systemen, bei der GKV darf man im Rentenalter mit erheblichen finanziellen Erleichterungen rechnen (so man nicht weiterhin über der BBG bleibt), muss aber ggfs. bestimmte Gesundheitsleistungen nachversichern/selbst tragen.

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