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Im mittleren Dienst bei der Bundeswehr Verwaltung direkt einsteigen

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Neuling2016:

--- Zitat von: andreb am 21.09.2023 14:37 ---Ergänzende Ausführungen …

Direkteinstieg mD:
Welche tatsächliche Berufsausbildung liegt vor ?! Nicht die Fortbildungsqualifikation zum Fachwirt..
Wenn eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (Bund) vorhanden ist, wird einem die Laufbahnbefähigung direkt  attestiert.

--- End quote ---

Die Aussage ist nicht korrekt. Die 18 Monate hauptberuflicher Tätigkeiten entsprechend dem mD sind zwingende Voraussetzung für die Laufbahnbefähigigung.

Durch die Ausbildung VfA liegt lediglich der notwendige Abschluss vor.

andreb:
Definitiv nicht …

Entweder liegt die Laufbahnbefähigung durch einen entsprechenden Vorbereitungsdienst vor (vgl. § 7 Nr. 1 BLV)  oder aber die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Bundesverwaltung wurde erfolgreich bestanden (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV i.V.m. § 19 Abs. 2 BLV).

Im Geschäftsbereich BMVg mittlerweile gängige Praxis, dass Verwaltungsfachangestellte nach erfolgreichem Assessment im mittleren Dienst verbeamtet werden.

Neuling2016:

--- Zitat von: andreb am 21.09.2023 20:55 ---Definitiv nicht …

Entweder liegt die Laufbahnbefähigung durch einen entsprechenden Vorbereitungsdienst vor (vgl. § 7 Nr. 1 BLV)  oder aber die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Bundesverwaltung wurde erfolgreich bestanden (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV i.V.m. § 19 Abs. 2 BLV).

Im Geschäftsbereich BMVg mittlerweile gängige Praxis, dass Verwaltungsfachangestellte nach erfolgreichem Assessment im mittleren Dienst verbeamtet werden.

--- End quote ---

§ 7 Nr. 2 Buchst. b) BLV iVm § 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV.

- ENDE -

andreb:
§ 7 Nr. 2 b) BLV regelt den Personenkreis „Andere Bewerberinnen und andere Bewerber“ (vgl. § 22 BLV). Diese Thematik liegt hier in keiner Weise vor.

§ 7 Nr. 2 a) BLV i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BLV regelt den Fall „Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung Bundesverwaltung“. Hier sind die Voraussetzungen i.S.d. § 19 Abs 2 BLV erfüllt!

§ 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV regelt die weiteren Konstellationen
z.B. bei VFA Fachrichtung Kommunal bzw. Landesverwaltung, sonstige rechtslastigen sowie kaufmännischen Berufe ivm der hauptberuflichen Tätigkeit.

So lauten auch die Voraussetzungen für das Verfahren bei der Bw.

https://bewerbung.bundeswehr-karriere.de/erece/portal/index.html#/JobDetail/civGroup/ThreeColumnsEndExpanded/C37F18187B6A1EDDB3F0375B1BA6119F/?json=%257B%2522Keywords%2522:%2522mittlerer%2520nichttechnischer%2522,%2522Langu%2522:%2522D%2522,%2522SearchCategory%2522:%255B%25220025%2522,%25220026%2522,%25220027%2522,%25220028%2522%255D%257D

Phoenix:

--- Zitat von: EvtlAnwärter am 21.09.2023 13:19 ---Was bedeutet "lohnen" konkret?

Ich befürchte halt, dass mein Abschluss als Verwaltungsfachwirt nicht als Bildungsvoraussetzung für ein duales Studium beim Bund anerkannt wird, da er nur zu einem Studium an einer Hochschule oder Universität in Bayern berechtigt.

--- End quote ---

Du kannst mit dem Verwaltungswirt stellen bis E10/11 besetzen, warum dann in A6 bzw. A7 anfangen wollen und auf den guten Willen der Vorgesetzten angewiesen sein

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