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Resturlaub bis Jahresende
Umlauf:
Da habe ich es beim Bund richtig gut. Dort wurde die Übertragbarkeit in mehreren Schritten auf 12 Monate ausgedehnt. Der kommende Jahreswechsel wird der erste seit etlichen Jahren seit, bei dem ich nicht 30 Tage mit rübernehme.
RsQ:
--- Zitat von: apo am 22.09.2023 19:07 ---Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
--- End quote ---
"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.
Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 23.09.2023 22:51 ---"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.
Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...
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Es ist aber gesetzlich so geregelt, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist und wenn der AN ihn nicht nimmt, dann verfällt er halt (wenn der AG ihn rechtszeitig darauf hingewiesen hat, das er noch ungeplanten Resturlaub hat)
Da verdrehst du die Situation.
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Auch wenn es schlechte betriebliche Übung von An und AG ist, dieses zu machen, so kenne ich sehr viele die vom AG dazu angehalten werden, den Urlaub auch zu nehmen und nur in echten Ausnahmen es bewilligt wird den Urlaub "rüber" zu nehmen.
RsQ:
--- Zitat von: MoinMoin am 24.09.2023 10:02 ---Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
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Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 24.09.2023 10:35 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 24.09.2023 10:02 ---Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
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Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?
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Nein! Da ist deine subjektive Meinung sehr in einer (öD?) Blase.
Und der gesetzliche Rahmen wurde mWn nicht erweitert.
Und in meiner subjektiven Blase ist es eben genau umgekehrt, dass diese gelebte Praxis beendet wurde, wg. Rücklagenbildung, Planbarkeit etc.
Und stringenter auf jährliche Urlaubsplanung gepocht wird.
Es steht gesetzlich niemanden zu, dass der Urlaub einfach so und grundlos mitgenommen werden kann.
§7 BUrlG sagt da was ganz anderes:
"Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."
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