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Resturlaub bis Jahresende

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RsQ:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.09.2023 11:49 ---Und stringenter auf jährliche Urlaubsplanung gepocht wird.

--- End quote ---
... was ich ja total richtig finde! Man könnte ketzerisch ja sagen: "Wer seinen Urlaub nicht nimmt, braucht auch keinen."

Allerdings ist es bspw. bei uns (übrigens: pW  ;D) so, dass in einem kleinen Team gar nicht alle Urlaubswünsche zu realisieren sind. Da bleibt immer jemand übrig, der nicht alle Urlaubstage (sinnvoll) nehmen kann. Da verschiebt sich das Problem zwangsläufig. Regulär ist hier die Vorgabe "bis 31.03. des Folgejahres" (samt striktem Hinweis zum Jahreswechsel), aber auch darüber hinaus ist es möglich. Eine Kollegin hat JETZT erst ihren Resturlaub 2022 abgebaut und sucht nach einem Zeitfenster für die ersten Urlaubstage des 2023-Budgets ...  :(

MoinMoin:
Und? Natürlich kann es so sein, heißt aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hätte.

Das liegt doch zu 90% daran, dass man seinen Urlaub nicht langfristig plant, sondern spontan macht und dann sich sehr stark nach den Bedürfnissen der Projekte richtet und nicht umgekehrt.
wenn die Kollegin 3 Wochen weg ist und ein Meeting angesetzt wird, wo sie bei sein muss, dann richtet sich das Meeting nach ihrem Kalender und nicht umgekehrt.

Denn auch in einem kleinem Team ist das realisierbar.
Einfach die Vorgabe: Ende Januar sind 20 Urlaubstage fix und eingereicht und 10 fürs spontane.
Das tut ein Jahr weh und dann ist man im flow.

Die Kollegin, könnte doch jetzt schon für 2023 und 2024 45 Urlaubstage planen und einreichen, dann ist das kein Problem mehr, dass sie mal nicht da ist.
 Ich glaube, wenn man denen sagt: Zeitfenster musste du finden, weil ohne Begründung, wird kein Urlaub ins neue Jahr übernommen, dann finden die auch Urlaubstage.

apo:
Danke für die Rückmeldungen! Jetzt weiß ich mehr über die rechtliche Lage.
Bis jetzt war es bei uns anders, man konnte bis Ende März  des Folgejahres noch ohne Probleme den Resturlaub nehmen. Danach noch auf begründetem Antrag bis Ende Mai.
Dieses Mal wird es halt für die Abteilung sportlich, wenn noch alle ihren verbleibenden Urlaub diese Jahres nehmen wollen. Das nennt man dann wohl klassisch : Pech gehabt 🙄

Umlauf:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.09.2023 14:34 ---Und? Natürlich kann es so sein, heißt aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hätte.

Das liegt doch zu 90% daran, dass man seinen Urlaub nicht langfristig plant, sondern spontan macht und dann sich sehr stark nach den Bedürfnissen der Projekte richtet und nicht umgekehrt.
wenn die Kollegin 3 Wochen weg ist und ein Meeting angesetzt wird, wo sie bei sein muss, dann richtet sich das Meeting nach ihrem Kalender und nicht umgekehrt.

Denn auch in einem kleinem Team ist das realisierbar.
Einfach die Vorgabe: Ende Januar sind 20 Urlaubstage fix und eingereicht und 10 fürs spontane.
Das tut ein Jahr weh und dann ist man im flow.

Die Kollegin, könnte doch jetzt schon für 2023 und 2024 45 Urlaubstage planen und einreichen, dann ist das kein Problem mehr, dass sie mal nicht da ist.
 Ich glaube, wenn man denen sagt: Zeitfenster musste du finden, weil ohne Begründung, wird kein Urlaub ins neue Jahr übernommen, dann finden die auch Urlaubstage.

--- End quote ---

Wenn es der Tarif hergibt oder der AG vom Tarif ausgehend übertarifliche Regelungen festlegt, hat man den Anspruch.
Siehe §13 BUrlG.

MoinMoin:

--- Zitat von: Umlauf am 24.09.2023 22:27 ---Wenn es der Tarif hergibt oder der AG vom Tarif ausgehend übertarifliche Regelungen festlegt, hat man den Anspruch.
Siehe §13 BUrlG.

--- End quote ---
Absolut Korrekt: Im TVöD §37 ist aber keine grundsätzlich Übertragung vereinbart, so wie ich es bisher verstanden habe:

(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen
Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten.

d.h. formal muss man eine Übertragung nach BUrlG beantragen.

Das wird bisher (im öD) so aber nicht gemacht, sondern der Urlaub wird idR automatisch übertragen.
Rechtsanspruch hat man mMn dadurch aber nicht, darüber sollte man sich klar werden.

Auch kenne ich es, dass in vielen Dienststellen, die Angestellten mit den Beamten gleichgestellt per Verfügung sind und der Urlaub bis September angetreten werden kann.

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