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[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

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--- Zitat von: Karsten am 14.12.2023 10:10 ---Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag

--- End quote ---
Eine Korrektur hinsichtlich des PV-Beitragssatzes: Der beträgt nur die Hälfte (zzgl. Kinderlosigkeitszuschlag, wenn zutreffend), § 55 I 3 iVm. § 28 II SGB XI.

Saxum:
Nachtrag für die Interessierten bzgl. der Leistungseinschränkungen oder -entfall von einzelner Beihilfeleistungen, die man dann mit der Regelung des § 199 VVG wieder aufstocken kann. Es geht also nicht "nur" um Änderungen des Beihilfesatzes (50%, 70%, etc.) sondern darum, "dass auch bei einem nur teilweisen Entfallen eines Beihilfeanspruchs, beispielsweise wenn einzelne Leistungen aus dem Beihilfekatalog entfallen oder bestimmte in der Beihilfe bisher vollständig berücksichtigte Aufwendungen künftig nicht mehr oder nur noch der Höhe nach begrenzt berücksichtigt werden, ein Anpassungsrecht besteht. Andernfalls wäre das Interesse des Versicherten, seinen Versicherungsanspruch im bisherigen Umfang zu wahren, und damit der Normzweck, gefährdet". (RN 31, OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14).

Hierzu gibt es genügend Urteile:

Etwa, wie eben zitiert aus OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14 und dort weiter stützend auf LG Saarbrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 12 O 214/96 - zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2002, VersR 2003, 53; Präve aaO., Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 199 Rn. 7; Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VersR, 2. Aufl. 2011, § 199 VVG Rn. 7 etc.

Sofern man einen Beihilfeergänzungstarif, etwa hier beispielsweise für Zahnersatz, hat der ggf. diese wegfallenden Leistungen abdecken würde ist das vielleicht dann nicht so elementar. Jedoch ist es eine wichtige, nützliche Information, damit man sicherstellen kann dass mit dem Grundtarif seines Versicherers und der (veränderten) Beihilfe auch weiterhin der "100% Versicherungsschutz" bestehen bleibt - so wie es bisher abgeschlossen und für die Zukunft erwartet worden war.

Wichtig ist hierbei die Antragsfrist innert 6 Monaten nach Beihilfeänderung, da es dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen kann.

Die Alternative dazu wäre ggf. der Tarifwechsel nach § 204 VVG, jedoch zum Unterschied zu § 199 VVG können hier für "Mehrleistungen" dann eine Risikoprüfung und ggf. Mehrbeitrag erhoben werden. Daher wenn überhaupt wäre es sinnvoll bei solchen Fällen zuerst Eine Beihilfeanpassung nach 199 VVG zu ziehen um die Mehrleistungen ohne Risikoprüfungen zu "sichern" und ggf. erst dann 204 VVG zu beanspruchen - da die Leistungen ja gleichartig sein sollen.

Monodon:
Ich habe jetzt einen Vergleich von dem Makler bekommen. Aus meiner laienhaften Sicht ist die Barmenia unter dem Strich von den Leistungen leicht besser. Die Barmenia würde mich 420 Euro und die Debeka 390 Euro kosten.

Für meine freiwillige GKV zahle ich im Moment 700 Euro (also mit pauschaler Beihilfe so rund 350). Bin im Moment in A12/Stufe 4.

Ab August steige ich als Oberschullehrer dann ja aber in A13 auf und ab September 2024 bin ich in A13/Stufe 5. Ich würde dann mit pauschaler Beihilfe etwa 450 € für meine freiwillige GKV zahlen. Dann wäre die Barmenia und die GKV preislich in etwa vergleichbar.

Die Entscheidung ist für mich nicht leicht, aber ich tendiere dazu, die Barmenia zu nehmen. Hat jemand noch einen abschließenden Rat vor meiner Entscheidung?

Monodon:
Ich werde jetzt in die PKV gehen.

Hauptsächlich habe ich Angst vor den Kosten. Wenn ich die 420 Euro als Anfangsbeitrag nehme, komme ich bei 3% Steigerung pro Jahr bei 854 Euro in 25 Jahren raus. Mit dem Ruhestand würde der Beitrag dann auf etwa 500 Euro sinken, aber dann ja auch wieder ansteigen. Wenn ich bis etwa 90 lebe, würde der Beitrag wohl bis dahin etwa auf 900 Euro ansteigen (nach meiner laienhaften Berechnung). Das ist natürlich übel, aber wenn ich 25 Jahre lang rund 150 Euro pro Monat spare, habe ich bei Pensionseintritt einen ziemlich guten Puffer, um die hohen Beiträge zu stemmen. Mein Sold wird bis dahin ja natürlich auch um einiges steigen. Sollte so also gut machbar sein.

Wenn ich in die GKV gegangen wäre, kommt bei einer Steigerung von 3% bei Pensionseintritt bei mir auch ein Betrag von etwa 1000 Euro raus. Könnte natürlich sein, dass das dann im Ruhestand etwas besser als der PKV-Beitrag wäre, aber wer weiß. Außerdem hätte ich dann wahrscheinlich Abzüge bei meinen Kapitalerträgen. Könnte sein, dass ich dann in diese Krankenversicherung für Rentner komme, aber wer weiß, was in 25 Jahren ist.

Ich habe auch mal mit sehr laienhaften Blick versucht einzuschätzen, wie sich die gesundheitlichen Leistungen der  PKV/Beihilfe und der GKV unterscheiden. Da ist die PKV/Beihilfe wohl leicht besser, denke ich. Schwer zu sagen. Großer Pluspunkt ist natürlich die schnellere Terminvergabe und die Abrechnung nach höheren Sätzen, aber sonst  dürfte das wohl einigermaßen gleich sein. Mir ist auch aufgefallen, dass die Beihilfe weniger zahlt als die PKV im Grundtarif. Da müsste man natürlich immer die Differenz zahlen.

Ich danke Euch nochmals vielmals für Eure Hilfe! Ich kann nur allen raten, die in einer ähnlichen Situation sind, sich gleich einen VersicherungsBERATER zu suchen, der einem hilft. Ich habe da vor ein paar Monaten leider niemanden gefunden, der sich auch gut mit Beihilfe etc. auskennt, aber irgendwo sollte es ja so jemanden geben.


 

Saxum:
Ich denke ich werde dich insoweit beruhigen können, dass du mit deiner Entscheidung definitiv nichts falsches gemacht hast. Das wichtigste ist dass du einen Krankenversicherungsschutz hast, egal wie dieser ausfällt. Darüber hinaus muss man auch berücksichtigen, dass falls die PKV Entscheidung tatsächlich durch die Bank so schlimm wäre wie es einige meinen, hätten das keineswegs die Beamt*innen das all die Jahrzehnte getragen. Subjektive Entscheidungen oder Situationen sind schlecht zu pauschalisieren.

Zudem musst du dann im Hinterkopf die Werkzeuge behalten, die dir zur Verfügung stehen. Wie etwa eben der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Wo man dann in einen neueren und ggf beitragsgünstigeren Tarif kommen würde.

Alles gut würd ich sagen. Durchdacht hast es ja allemal und wir können nur immer im „jetzt“ unsere entscheidungen treffen wie wir die Situation einschätzen. Ob das falsch oder richtig war sehen wir dann in xyz Jahren.

Dass die Beihilfe in einigen Situationen je nachdem (etwas) weniger zahlt ist nach Begründung der Beihilfe dem Umstand geschuldet, dass es beabsichtigt ist, dass Beamt*innen indirekt analog zu GKV versicherten einen Eigenanteil zu tragen haben und dass es nicht Sinn und Zweck der Beihilfe ist einen All-Inkl-Rundum-Flatrate-Schutz zu bieten. Das können dann entweder die Beihilfeergänzungstarife oder entsprechende seperate Zusatzversicherungen für privat Versicherte übernehmen.

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