Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV

<< < (14/17) > >>

Saxum:
Ich würde, entgegen des Rats des Maklers, es dann zumindest ohne Unterschrift und mit dem Satz "Probeantrag" machen. Die DeBeKa ist grundsätzlich keine schlechte Versicherung, bis auf diese für mich gefühlt problematische viel zu offene Abfrage bei den Gesundheitsfragen "ob jemals im ganzen Leben sonst noch Krankheiten bestanden, die nicht abgefragt worden sind". Vermutlich sind damit alle "erschwerten Krankheiten" gemeint, aber durch diese offene Formulierung kommt auch im Streitfalle theoretisch ein Schnupfen infrage der nicht abgefragt worden ist oder eine Behandlung die ggf. über dem Behandlungszeitraum lag.

Ich persönlich als Laie finde im direkten Vergleich die Barmenia besser als die Debeka, mal unter der Annahme dass eine Annahme nur via Öffnungsaktion möglich ist bzw. nur der Grundtarif und ggf. + Wahltarif (sofern das Bundesland es in der Beihilfe hat) angeboten wird.

Um nochmals zur grundsätzlichen Beruhigung darauf hinzuweisen der Grundtarif (ggf. Wahltarif) + Beihilfe sind schon dem Grunde nach eine sehr solide 100% PKV Absicherung, auf Beihilfeniveau. Da müssen wir nicht darüber disikussieren. Der Eintritt via Öffnungsaktion stellt keinen im Versicherungsschutz schlechter, nur wird eben gegebenenfalls die Beihilfeergänzungstarife verweigert - was man aber ja entweder anderweitig kompensieren kann (MediClinic, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, o.ä.) oder eben dafür Rücklagen bildet.

Darüber hinaus sind die verbliebenden "krankheitsbedingten Mehrausgaben" ja von der Steuer absetzbar, sofern die Belastungsgrenze überschritten wird und Erstattungen von der Beihilfe und PKV erhalten hat und keine Beitragsrückerstattung.

Daher, wenn du auf dem Niveau der Beihilfeleistungen bewegst, solltest du bei beiden Versicherern für mich als Laie auf den ersten Blick keinen erheblichen Nachteile haben und 100% erstattet bekommen. Hie und da gibt es natürlich gefühlt marginale Einschränkungen. Die +/- Angabe ist keine abschließende Wertung von mir sondern nur ein Hinweis auf die "Unterschiede", die mir persönlich spontan aufgefallen sind.

Wie immer zum prozentualen Satz! Also vom Rechnungsbetrag z.B. 50% oder 30%.

Debeka:
- bis Höchstsatz (< 3,5)
- Analogberechnungen werden ggf. nicht bzw. "freiwillig" erstattet
+ Hilfsmittel offen sofern "diagnostisch oder therapeutisch bzw. lebenserhaltend"
+ Sehhilfen bis 1.000 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 500 €)
- Hörgeräte bis 1.500 € (= z.B. bei 50% max. 750 € pro Ohr)
- Heilmittel entsprechend Beihilfe
- Vorsorgeuntersuchung gesetzlichen Programmen (ohne Altersbeschränkung)
- wenn man mag: keine Naturheilverfahren explizit erwähnt
- Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 21 Tagen
+ Augen-Laser-OP: ohne Begrenzung
+ HIV PrEP explizit aufgeführt
- Kuren nach Leistungstabelle bis zu 28 Tagen und "bis zu Betrag": 30% = max. 15 €/Tag, 50% = max. 25 €/Tag, ohne Unterbringungskosten

Barmenia:
+ über Höchstsatz (> 3,5), Achtung aber: der Beihilfeteil natürlich nicht.
+/- Analogberechnungen nicht explizit aufgeführt, kann evtl. erstattet werden wenn "üblich"
+ Hilfsmittel offen schließt alltägliche Dinge wie z.B. "Blutmessgeräte", "Ergometer" oder "Fieberthermometer" aus
- Sehhilfen bis 400 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 200 €)
+ Hörgeräte bis 2.000 € (= z.B. bei 50% max. 1.000 € pro Ohr)
+ Heilmittel bis 1,1 fachen Bundessatz
+ Vorsorgeuntersuchungen aller Art (ohne Beschränkungen)
+ wenn man mag: Naturheilverfahren mit aufgeführt
+ Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 50 Tagen
- Augen-Laser-OP: bis 2.000 € Rechnungsbetrag
+/- HIV PrEP nicht explizit aufgeführt (aber wohl der PrEP Rahmenvereinbarung beigetreten)
+ Kuren ohne Begrenzung, ohne Unterbringungskosten

Beide Versicherer leisten im tariflichen Umfang unbegrenzt außerhalb Europas (zum tariflichen Prozentsatz), solange der Aufenthalt "vorübergehender Natur" ist, also keine Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Europas vorgenommen wird.

Regulär ist 1 Monat, bei manchen Versicherern aber auch abweichend 1, 6 oder 12 Monate - zu berücksichtigen ist dabei aber dass es dabei um vorübergehende Aufenthalte "außerhalb der EU" (außereuropäisch) handelt.

Innerhalb der EU leisten in der Regel alle Versicherer ohne zeitliche Begrenzung, auch bei Verlegung des Wohnortes innerhalb der EU (manchmal mit manchmal ohne Schweiz). Der Unterschied ist dann ob nach deutschen Gebührenrahmen (deutsches Kostenniveau) erstattet wird oder nach ortsüblichen Preisen.

Die Barmenia verzichtet bei Verlegung innerhalb EU's wohl auf dieses "deutsche Kostenniveau" ohne zusätzlichen Beitragszuschlag, die Debeka kann einen Beitragszuschlag verlangen um dann auf das Kostenniveau zu verzichten.

Soweit von mir, ohne Gewähr. Die jeweiligen Tarifbedingungen und AVB sind ausschlaggebend.

Monodon:
Besten Dank, das ist sehr hilfreich:)

Saxum:
Gerne, ansonsten kannst du dir ja mal das "KV-Fux" bemühen, was man über die Suchmaschine findet und dann wählt man hier bei den Ergebnissen den Reiter "Finanztest-Ergebnisse". Das sind die Ergebnisse ohne Beitragsergänzungstarife (aber wohl mit Wahlleistung) da kannst du dann auch nochmals die "Wunsch-Versicherer" vergleichen.

Wenn es doch die Barmenia oder die DeBeKa wird, kannst du ja trotzdem "lieb anfragen" (lassen) ob man dir eventuell die "abgespeckten Beihilfeergänzungstarife" gönnen würde. Bei der Barmenia ist es der "Genau-Für-Sie-Ergänzung" (ohne das "Plus") und bei der DeBeKa ist es der Tarif "BG".

Die sollten bestenfalls auch ggf. "mit Öffnungsaktion" zu bekommen sein, wenn man mag. Dann wären zumindest Restkosten Zahnersatz (und Auslandsreisen ohne zeitliche Begrenzung) bei der DeBeKa mit abgesichert bei der Barmenia zudem Restkosten LASIK, Sehhilfen, Zahnbehandlung und -ersatz.

Wie aber erwähnt sind Beihilfeergänzungstarife nicht die "Pflicht" für die reguläre 100% Absicherung und eher als "Zusatzversicherung" zu sehen. Wenn man die abgespeckten bekommt und es preislich passt, why not ansonsten Rücklagen bilden. Der Auslandskrankenschutz ist relativ zu sehen, kann man sich sparen und anderweitig für einen günstigen Betrag im Jahr absichern - insbesondere wenn man ohnehin die Familie mit absichern möchte.

Karsten:

--- Zitat von: Monodon am 29.09.2023 18:04 ---
Sollte ich vlt. auch darüber nachdenken, die wohl bald kommende pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre die PKV als 42-Jähriger mit Vorerkrankungen auch über die Öffnungsaktion die bessere Wahl?


--- End quote ---

In jedem Fall nun die pauschale Beihilfe (wird zum 01.02.24 eingeführt) als Alternative in Betracht ziehen. Mit 42 noch in die PKV zu wechseln ist sportlich, da kaum noch Altersrückstellungen gebildet werden können. Das bedeutet, dass ihre Beiträge mit höherer Wahrscheinlichkeit im Alter steigen. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie bisher in der GKV waren. Sofern der Beitrag der PKV aus den Angeboten sich bereits den Kosten der GKV annähert, würde ich in der GKV verbleiben. Insbesondere wenn sie einmal planen in 10 oder 15 Jahren verkürzt zu arbeiten. Im Gegensatz zur PKV sinkt der GKV Beitrag bei sinkendem Einkommen.

Als verbeamteter Lehrer verdient man sicherlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Zudem braucht man als Beamter in der GKV sich nicht gegen Krankengeld absichern - es gilt also der allgemeine Beitragssatz.
Insofern liegt der Beitrag in 2024 für Beamte bei

Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag
Zuschuss durch pauschale Beihilfe: 377,78 €

Effektiver Beitrag: 553,72 €  - dieser ist ein Richtwert zum Vergleich mit der PKV. Fordern Sie von der PKV in jedem Fall ein, das Leistungsniveau der GKV (insbesondere Rehabilitation und psychische Behandlungen) abzudecken. Ist als Lehrer nicht unwichtig.

Hinweis:
Diese 553,72 € GKV Beitrag können zu 100% als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden.

Saxum:
Da ja tatsächlich die pauschalen Beihilfe, welche ja für Niedersachsen eingeführt wird, wäre das gegebenenfalls eine Überlegung. Hier würde ich aber nicht empfehlen den Basistarif der Privaten Krankenversicherung als Vergleich heran zu ziehen, in diesen sollte man bestenfalls gar nicht wechseln bzw. nur wenn tatsächlich absolut gar nichts anderes übrig bleibt - da dieser in der derzeitigen Ausgestaltung grob / vorsätzlich fahrlässig ist.

Wenn man es vergleichen möchte, dann sollte man die Beihilfeverordnung von Niedersachsen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Dann bewegt man sich auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Reha und Pychotheraphie sind im übrigen bei der Barmenia und DeBeKa und den meisten Versicherern in den aktuellen Tarifen idR "mit dabei" - natürlich zum prozentualen Erstattungssatz. Wieviel die Beihilfe bei Ihrem Teil leistet ist bitte in den Beihilfeverordungen nachzusehen.

Um gleich vorneweg auszuhelfen:

Psychotherapie, ich glaube die GKV Erstattet wohl durchschnittlich 60 Sitzungen (?).

DeBeKa: bis zu 52 Sitzungen / Jahr und nach vorheriger Prüfung ggf. auch darüber hinaus.
Barmenia: ohne Begrenzung / Einschränkung.

medizinische Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung

DeBeKa: medizinische Rehabilitation / AHB ohne Begrenzung
Barmenia: medizinische Rehabiliation / AHB ohne Begrenzung

Jedoch gestatte ich mir zu @Karsten einen wichtigen Hinweis, die Beiträge steigen nicht für den jeweiligen Versicherungsnehmer im individuellen Alter oder auch etwa wegen individueller Erkrankungen. Der "spätere Einstieg" wird ja durch einen entsprechend höheren Anfangsbeitrag kompensiert was ja auch zu "höheren monatlichen Altersrückstellungen" führt und so daher den späteren Einstieg ausgleicht.

Die Beitrage in der PKV steigen/sinken immer für das Versichertenkollektiv in dem gleichen Tarif nach Maßgabe des § 203 VVG im gleichen Maße und nicht etwa weil der eine Versicherungsnehmer später eingestiegen ist. Für diesen ist der Beitrag im Alter natürlich relativ gesehen höher als für einen frühen einsteiger und das liegt dann eben an dem höheren Erstbeitrag auf den dann alle künftigen regulären Beitragserhöhungen oder -senkungen + ggf. Risikozuschlag verrechnet werden.

Auch ist darüber hinaus zur vollständigen Information der Umstand zu berücksichtigen, dass Beamt*innen im Ruhestand in der Regel einen Beihilfesatz von 70% bekommen und daher der monatliche Beitrag geringer ausfällt entsprechend der verbliebenden 30%igen Absicherung. Plus der gesetzliche 10% Zuschlag fällt weg, was den monatlichen Beitrag nochmals um eben diese 10% verringert

Darüber hinaus, ist es auch nützlich zu wissen, dass im Gegensatz zu ggf. künftig verringerten oder wegfallenden Leistungen der GKV bei der PKV es möglich ist Leistungseinschränkungen oder -wegfall der Beihilfe gemäß § 199 VVG entsprechend auszugleichen. Bei Antrag innert 6 Monaten dann auch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Natürlich erhöht sich der Beitrag entsprechend für den hier auszugleichenden Leistungsentfall (nicht den ganzen Tarif), aber der Versicherungsschutz bleibt eben bestenfalls immer bei 100% bei gleichbleibenden Leistungen.

Das soll aber bitte nicht davon abhalten ggf. die Option "GKV" zu prüfen oder bei anderen Versicherern umzuschauen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version