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[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
Verwaltungsgedöns:
Die ersten Bezügemitteilungen sind online. Die Zahlungen scheinen tatsächlich jetzt zu erfolgen. Ein Kollege von mir hat für ein Kind 900€ nachgezahlt bekommen.
PriusDriver:
Ja, ist nun bei Meine Personaldaten einsehbar. Bei 3 Kindern mehr als 10.000 € Brutto. Wird übrigens Steuertechnisch mit der Abrechnung Dezember 2023 verrechnet (ca. 2.000 € Minus für Dezember - übertragen auf Januar).
Verwaltungsgedöns:
Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.
Paterlexx:
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 18.12.2023 15:14 ---Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.
--- End quote ---
Dein Einspruch hat nicht direkt etwas mit dem Kinderzuschlag zutun. Sonst würde die Stadt ja zugeben, dass sie falsch alimentiert hat.
Das hat sie ja netter Weise im Besoldungsstrukturgesetz gemacht.
Der ZPD antwortet auch nicht mehr auf meine Fragen. Wie immer, wenn sie rechtlich gegen die Wand laufen.
Von daher erfreue dich an dem Geld und ja auch vorher hast du zu wenig bekommen.
Vermutlich hast du im Widerspruch aber nicht die Kindergeldzuschläge erwähnt. Die Stadt wird es am Ende als absolute Gütigkeit an sehen, dass sie dir das Geld nicht nur 3 Monate Rückwirkend gezahlt hat, sondern 2 Jahre.
Verwaltungsgedöns:
--- Zitat von: Paterlexx am 19.12.2023 13:07 ---
--- Zitat von: Verwaltungsgedöns am 18.12.2023 15:14 ---Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.
--- End quote ---
Dein Einspruch hat nicht direkt etwas mit dem Kinderzuschlag zutun. Sonst würde die Stadt ja zugeben, dass sie falsch alimentiert hat.
Das hat sie ja netter Weise im Besoldungsstrukturgesetz gemacht.
Der ZPD antwortet auch nicht mehr auf meine Fragen. Wie immer, wenn sie rechtlich gegen die Wand laufen.
Von daher erfreue dich an dem Geld und ja auch vorher hast du zu wenig bekommen.
Vermutlich hast du im Widerspruch aber nicht die Kindergeldzuschläge erwähnt. Die Stadt wird es am Ende als absolute Gütigkeit an sehen, dass sie dir das Geld nicht nur 3 Monate Rückwirkend gezahlt hat, sondern 2 Jahre.
--- End quote ---
Ja korrekt. Ich hatte nicht den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Ich habe damals einen allgemeinen Musterwiderspruch der Gewerkschaft genutzt.
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