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Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung
RsQ:
--- Zitat von: MoinMoin am 14.10.2023 17:56 ---Wenn der AG für diese Zeit keine Arbeit für dich hat, ist es genauso bekloppt dich bezahlt rumsitzen zu lassen.
--- End quote ---
Ja, klar. Aber erstaunlich, dass Leute sich darauf einlassen. Denn diese "Zwischenzeit" kann man ja kaum (dauerhaft) für irgendwann "Sinnvolles" nutzen ... man bleibt letztlich immer im Stand-by für den Job.
MoinMoin:
--- Zitat von: RsQ am 14.10.2023 18:12 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 14.10.2023 17:56 ---Wenn der AG für diese Zeit keine Arbeit für dich hat, ist es genauso bekloppt dich bezahlt rumsitzen zu lassen.
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Ja, klar. Aber erstaunlich, dass Leute sich darauf einlassen. Denn diese "Zwischenzeit" kann man ja kaum (dauerhaft) für irgendwann "Sinnvolles" nutzen ... man bleibt letztlich immer im Stand-by für den Job.
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Korrekt, aber es gibt nun mal solche Jobs und solange es AN gibt, die keine andere Wahl haben (oder meinen zu haben).
Ist in der pW natürlich klassisch im Gastro (Frühstück und Abendessen, zubereiten und servieren)
Pflege (Aufsteh und zu Bettbringhilfe)
Einzelhandel mit längeren Mittagspausen (1-2 h, damit Cheffe zuhause essen kann)
Oder dort wo mediterran gelebt wird..... ::)
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: RsQ am 14.10.2023 17:46 ---Und dann fährt man zwischendurch nach Hause oder gammelt 2 Std. am Arbeitsplatz rum? Das ist doch bekloppt, da es einem reale Freizeit nimmt.
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Evtl. besteht ja die Möglichkeit Mehrstunden zu machen. Man macht seine gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 min und den Rest baut man zu gegebener Zeit wieder ab.
Nichtsdestotrotz ist die vorliegende Regelung unglücklich für Teilzeitkräfte und wenn Schmitz deswegen zum Mitbewerber geht, stand sich der AG selbst im Weg.
Elur:
Bei uns in der Behörde haben es Teilzeitkräfte deutlich besser, unabhängig davon, ob sie ihre wöchentliche Arbeitszeit nur ganz geringfügig reduziert haben oder nur halbtags arbeiten. Für Vollzeitmitarbeiter gelten Kernarbeitszeiten bis 15 Uhr (außer freitags) und ab 9 Uhr (außer montags), aber Teilzeitbeschäftigte haben gar keine Kernarbeitszeiten. In einer vorherigen Behörde gab es überhaupt keine Arbeitszeit mehr, auch nicht für Vollzeitbeschäftigte. Man musste mindestens 2 Stunden täglich arbeiten, ansonsten konnte man in Absprache mit Kollegen kommen und gehen, wann man möchte.
MoinMoin:
Das eine Teilzeitkraft die Lage ihrer Arbeitszeiten mitbestimmen kann und eben nicht den Regelungen der Vollzeitkraft unterliegt ist Tariflich und gesetzlich festgelegt.
§11 TV
"4Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise
betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen."
und TzBfg §8
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Wenn Arbeitnehmer das nicht machen oder gemacht haben, dann sollte sie anfange sich ihrer Rechte bewusst zu werden.
Und da die VZ Kollegen von Schmitz ebenfalls zwischen 12:30 und 14:30 Uhr arbeiten dürfen, darf dies der TZ Kraft nicht pauschal untersagt werden.
Wenn man jedoch Pförtner ist und von 12:30-14:30 die Türen abgeschlossen sind, dann sieht es anders aus.
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