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Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung

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BAT:
Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.

SusiE:
Diese Diskussionen gibt es bei uns auch immer wieder. TZ in meinem Sachgebiet wird nur bis zur Kernarbeitszeitgrenze genehmigt, 30h und man hat zu dieser Zeit anwesend zu sein. Sicherlich flexibel ist da nichts mehr, aber andersherum kann es ja auch nicht sein, dass die 2 langen Tage immer an den selben VZ hängen bleiben.
Eskaliert ist der Zank, als einer VZ das Abfeiern zum Geburtstag des Kindes untersagt wurde, weil an dem Tag nur TZ da gewesen wären, die 14Uhr nach Hause wollten.

Schmitz:

--- Zitat von: BAT am 15.10.2023 10:56 ---Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.

--- End quote ---

Für mich steht außer Frage, dass die Kernarbeitszeit von 8:30 bis 12:30 für mich verbindlich ist. Wenn die Zeit danach auch verbindlich wäre, hätte ich entweder eine Zwangspause oder ich müsste zwangsweise Überstunden machen inkl. 30 Minuten Pause, die ich sonst nicht gemacht hätte. So oder so wäre mein Hauptgrund für die Teilzeit dahin: Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Stelle war explizit ausgeschrieben als "für Teilzeitkräfte geeignet". Da finde ich es schon etwas grotesk Kernarbeitszeiten, die fast einer Vollzeitstelle entsprechen vorzugeben.

Bei dienstlicher Notwendigkeit sehe ich da kein Problem. So muss ich auch öfter mal an Abendveranstaltungen teilnehmen. Aber mir im Alltag sachgrundlos VZ-Kernzeiten aufzuerlegen übersteigt dann doch mein Verständnis.

BAT:
Das ist nicht tarifkonform. Es besteht ein Anspruch auf Teilzeit, zur Not auch mit einer Stunde die Woche.

Die Lage der Arbeitszeit ist auch tariflich bestimmt, dürfte aber halt die Kernzeiten abdecken müssen. Da wird aber in der Praxis wohl in 99 Prozent der Fälle aber ein Auge zugedrückt.

BAT:

--- Zitat von: Schmitz am 15.10.2023 12:06 ---
Für mich steht außer Frage, dass die Kernarbeitszeit von 8:30 bis 12:30 für mich verbindlich ist.


--- End quote ---

Nein, warum? Das können - und müssen aus der täglichen Praxis - auch mal die Nachmittage sein.

Wir haben hier ein Sachgebiet mit neuen Kräften, alle auf Teilzeit. Da gibt es Nachmittage, wo KEINER von neun anwesend ist.

 

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