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Kernarbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigung

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MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 15.10.2023 10:56 ---Da bin ich immer noch nicht überzeugt davon, dass man da als Teilzeitkraft arbeiten kann, wann man will. Das dürfte erst greifen, wenn die Kernarbeitszeiten die individuell vereinbarte Arbeitszeit übersteigen. Alles andere wäre Unsinn. Da könnte man ja auf 38 Stunden runtern und machen, was man will.

Aber der Verweis auf die Arbeitsmöglichkeiten der Vollzeitkräfte in der Mittagszeit scheint mir einschlägig zu sein.

--- End quote ---
Nicht wie man will, aber die Belange der TZ Kraft müssen berücksichtigt werden und können nicht pauschal via DV weggebügelt werden, da es einer individueller Prüfung bedarf.
Sondern können nur abgelehnt werden, sofern sie im Rahmen der dienstlichen beziehungsweise betrieblichen Möglichkeiten nicht möglich sind (Pförtnerbeispiel)

MoinMoin:

--- Zitat von: Schmitz am 15.10.2023 12:06 ---Bei dienstlicher Notwendigkeit sehe ich da kein Problem. So muss ich auch öfter mal an Abendveranstaltungen teilnehmen. Aber mir im Alltag sachgrundlos VZ-Kernzeiten aufzuerlegen übersteigt dann doch mein Verständnis.

--- End quote ---
und meinem Rechtsverständnis.
Offenbar habt ihr einen scheiß PR, der das nicht klärt.

Wie ist bei euch die Gleitzeitregelung?

BTW: Kernarbeitszeit ist doch auch nur bei Publikumsverkehr noch angebracht.
Wir haben Funktionszeiten, damit wird sichergestellt, dass Telefon und Email bedient werden, eine knallharte Anwesenheitspflicht nicht mehr besteht, und damit die einzelne Person sich innerbetrieblich beliebig die Zeiten einteilen kann (natürlich immer in Absprache mit der Leitung).

BAT:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.10.2023 13:10 ---
Nicht wie man will, aber die Belange der TZ Kraft müssen berücksichtigt werden und können nicht pauschal via DV weggebügelt werden, da es einer individueller Prüfung bedarf.


--- End quote ---

Die persönlichen Belange beziehen sich nur auf die Teilzeit nach Abs. 1, nicht für die Teilzeitler nach Abs. 2. Wir reissen da also innerbetrieblich eine neue Mauer auf. Die ganze Sachlage ist nicht befriedigend.


Schmitz: nach welchem Absatz ist Teilzeit vereinbart?

Schmitz:

--- Zitat von: BAT am 15.10.2023 17:47 ---
Schmitz: nach welchem Absatz ist Teilzeit vereinbart?

--- End quote ---

Nicht näher definiert.

"Schmitz wird ab dem XX als Teilzeitbeschäftigter mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden eingestellt

Umlauf:
Zum einen: Wenn das Tagessoll erreicht ist, ist Schicht im Schacht, egal was die Kernarbeitszeit sagt.

Mit den konkreten Regelungen wird es sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen Behörden sein. Da spielt die Art und Quantität des Kundenkontakts sowie der grobe Anteil der Teilzeitkräfte eine Rolle.


Als wir noch eine Kernarbeitszeit hatten, waren Teilzeitkräfte davon komplett ausgenommen.
Deswegen waren bei uns Teilzeitquoten größer 90% nicht möglich.
Tarifbeschäftigte hatten damit die größte Flexibilität. Beamte mussten eine individuelle Kernzeit vereinbaren. Deren Anteil kann ich schon gar nicht mehr benennen.


Entweder ist bei euch die Regelung einfach handwerklich schlecht aufgestellt worden oder eurer Landen ist extrem Familienunfreundlich oder ihr habt großen Kundenkontakt mit den genannten Zeiten.

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