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Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

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Faunus:
Ich hatte es schon vermutet, da die Sozialabgaben für jeden nachzurechnen/kontrollieren sind.

KleineTaube:
Erstmal Danke für eure Antworten. Ich bin zwar immer noch komplett planlos aber trotzdem danke.  ::)

Ich gebe mal ein kurzes Update:

Nachdem ich bereits am Freitag Kontakt mit dem LBV hatte und man mir sagte, dass eine Ratenzahlung möglich wäre, sollte ich per Kontaktformular einen kurzen Dreizeiler schreiben. Ebenfalls sollte ich dann auch die vollen Bezüge für 10/2023 erhalten.

Habe ich natürlich alles getan und habe bisher noch keine Info erhalten ob es genehmigt wurde oder nicht.
Ein Blick auf mein Konto verriet mir dann jedoch, dass es scheinbar nicht gekappt hat. Auch hier habe ich mich erneut ans LBV gewandt und dort hieß es dann „Ja das wurde doch genehmigt und Sie sollten eine Info erhalten haben. Wie dies ist nicht der Fall? Okay ich eröffne ein Ticket bei der Sachbearbeiterin und die wirds sich bei Ihnen melden.“

Der Anruf ist mittlerweile auch sieben Stunden her. Ich rechne heute definitiv nicht mehr mit einem Anruf. Und bin schon auf die nächste Abrechnung gespannt.  ::)

McOldie:
Du solltest den Arbeitgeber schriftlich  darauf aufmerksam machen, dass du nicht bereit bist, für den gesamten Zeitraum zu zahlen sondern nur für die letzten3 Monate

chetti:
Rechtsgrundlage § 28g SGB IV (Beitragsabzug):

"Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Absatz 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält."

KleineTaube:
Nochmals danke für die Antworten.
Ich habe gestern ein Schreiben aufgesetzt indem ich wie von McOldie beschrieben nicht den kompletten Zeitraum zahlen werde.
Den von chetti beschriebenen Paragraphen habe ich ebenfalls jetzt noch hinzugefügt und dass ich mich auf diesen beziehe.
Den Brief schicke ich morgen per Einschreiben ab.

Ich danke euch nochmals sehr für eure Unterstützung.  :D

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