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Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

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Kaldron:
Hoffe, dass das schnell zu Deinen Gunsten entschieden wird.

Eine Info hier über das Ergebnis wäre für Andere mit ähnlichen Herausforderungen sicher ebenso hilfreich.

KleineTaube:
Natürlich werde ich im weiteren Verlauf Updates schreiben.

Vielleicht ist das irgendwann jemandem in einer ähnlichen Situation hilfreich.

KleineTaube:
Kleines Update:
Heute kam ein Brief des LBV an. In dem Brief geht es jedoch nur um die Ratenzahlung. Kurioserweise wird hier von einer Falschberechnung seit 01/2019 gesprochen, anders als in meiner Bezügemitteilung welche bis 05/2018 zurückreicht.
Noch kurioser ist, dass in einem Satz geschrieben wir, dass es von meinem Gehalt direkt abgezogen wir und in einem Weiteren, dass wenn ich den Forderungen nicht termingerecht nachkomme, man mir mit Zwangsvollstreckung droht. Wie eine nicht termingerechte Einbehaltung der Rate möglich ist, für mich ebenfalls ein Mysterium  :o

Auf meinen Brief habe ich bisher keine Antwort erhalten. Sobald ich da etwas neues hab, werde ich wieder ein Update schreiben.

ISN:
Für Sozialversicherungsbeiträge gilt eine 4jährige Verjährungsfrist. Die Beiträge für 2018 sind bereits verjährt, also musste dein Arbeitgeber sie auch nicht nachentrichten.

Die Einbehaltung des im Gesamtsozialversicherungsbeitrages enthaltenen Arbeitnehmeranteils von deinem Entgelt ist nur bei den nächsten 3 Gehaltszahlungen ab der unterbliebenen Einbehaltung zulässig, wie hier schon geschrieben wurde. Das bedeutet, dass jeweils von dem Monat auszugehen ist, in dem der Gesamtsozialversicherungsbeitrag fällig war. Es ist nicht maßgebend, wann der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag oder wie hier Teile davon tatsächlich zahlt bzw. gezahlt hat. Die Frist des § 28g SGB IV ist vom Arbeitgeber zwingend zu beachten. Sie gilt allerdings nicht, wenn du durch falsche Angaben/Nachweise bewirkt hast, dass dein Arbeitgeber den Zuschlag nicht abgeführt hat.

Thomber:
Könnte er/sie sich nicht auf Entreicherung berufen?

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