Das ist doch offensichtlich: Man bewertet den Vorsorgeausfall, der in den ersten 3 Jahren stattfindet mit insgesamt 3 Jahresdurchschnittsrenteneinzahlungen. Also Pi mal Daumen eines für jedes der ersten 3 Jahre. Dazu kommt das Elterngeld im ersten Jahr und das Recht auf Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr. Das ist dann eben die derzeitige Interpretation von Art. 6 in Bezug auf die Mütter(Väter).
Wir kommen da nicht zusammen. Nicht böse gemeint, kommst du aus dem Osten?
In der Sache mag sich bei uns deckungsgleiche Meinungen ergeben, aber nicht in der Herleitung. Alleine wie klein du dich machst spricht Bände. Nicht Vorsorgeausfäll, sondern der betreuende Elternteil (bitte nicht die Mutter nennen, wir sind ein freies Land, der Schutz der Familie gilt auch bei übergriffigen Regelungen in Bezug auf die Besetimmung, wer was in der Partnerschaft macht) soll ein normales Einkommen für den Haushalt bekommen. Bei klassischer Aufteilung dann vielleicht 3 oder 4000 Brutto. Und ich meine mit so etwas natürlich auch das Ehrenamt und ähnliche Sachen. Aber das sing ganz große Umbrüche.
Und bitte keine Sozialwohnungen. Was soll das? Wieder mal zu klein gemacht. Kämpfen und arbeiten für besseres EInkommen, Klagen auf höhrere Regelsätze bis nach Brüssel. Aber bitte nicht den Status durch (A)Sozialwohnungen verfestigen.