Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
McOldie:
u könntest Verzugszinsen geltend machen. der AG wird dieses vermutlich aber nicht berücksichtigen. Insgesamt lohnt sich ein derartiger Streit nicht.
ISN:
--- Zitat von: Nikolett am 27.11.2023 09:08 ---Und was könnte ich sagen falls sie weiterhin sagen würde dass es nicht geht? Muss ich es dann akzeptieren?
--- End quote ---
Dann bleibt dir nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Nikolett:
Hallo, ich könnte diese ganze Situatio mit meinem AG klären und sogar heute habe ich meiner Jahressonderzahlung erhalten. Jetzt würde mich aber interesieren wie ich es selbe ausrechnen könnte wie hoch soll meiner Jahressondezahlung sein. Ganz kurz ich war an 02.2021 im Beschäftigingsverbot danach hab Eltergeld erhalben seit 19.12.2022 bin wieder im Beschäftigingsverbot mit Babynummer 2 und er kam am 31.01.2023 auf Welt. Es ist bei mir bisschen kompliziert, darum weiß ich jetzt nicht wie ich mein Sonderzahlung ausrechnen kann.
Danke im Voraus und schönen Abend noch
ISN:
Basis ist das Entgelt des letzten Kalendermonats, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.
ISN:
Lob für deinen Arbeitgeber. Wenn er tatsächlich erst aufgrund deines Anrufs die Zahlung angewiesen hat, war das blitzschnell. Die Höhe der Bruttojahressonderzahlung kannst du natürlich erst in der nächsten Gehaltsmitteilung sehen. Ich vermute aber, dass das Brutto und das Netto nahezu identisch sind, da du in diesem Kalenderjahr kein laufendes Entgelt und auch keine SV-Tage hattest.
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