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Krankenversicherungsfreiheit

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Eule:
Bei mir handelt es sich um eine Neueinstellung. Ich wechsele den AG zum 01.01.24

ISN:
So hatte ich deine Sachverhaltsschilderung auch verstanden.

Gewerbler:
Danke ISN für die Richtigstellung. Da ich aus dem zweiten Fall kam, war mir das so nicht bewusst.

Ich vermute aber, dass dann auch bei einer Neueinstellung ein solches Schreiben des AG kommen müsste? Der muss ja dann auch wissen, ob/wo er den AN anmelden muss, und welche Gelder wohin abgeführt werden müssen bzw. welche Zuschüsse er zahlen muss.

ISN:
Man sollte im Personal- und Bezügefragebogen angeben, wo und wie man krankenversichert ist und eine Bescheinigung der privaten Krankenversichetung zur Erlangung des Beitragszuschusses beifügen. Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber mit, ob man kv-pflichtig oder kv-frei ist. Wer voraussichtlich über der JAEG liegt und unbedingt privat krankenversichert sein will, sollte das schon im Vorfeld mit einer PKV klären. Ansonsten wird man als freiwillig Versicherter in der GKV angemeldet.

Eule:
Nochmals vielen Dank.

Aktuell bin ich gesetzlich pflichtversichert. Ich habe jedoch bereits einen Vertrag mit einer PKV zum 01.01.24 abgeschlossen, da ich zunächst davon ausging, dass beim JAE auch bereits sichere Tarifsteigerungen mit eingerechnet werden. Zum 01.03. steigt das Jahres-Brutto in meiner EG und Stufe auf 84.500€.

Tatsächlich werden solche Tarifsteigerungen aber bei der vorausschauenden Betrachtung nicht berücksichtigt. Nun zählt ja offenbar der AG-Zuschuss zur VBL mit, so dass ich die JAEG, auch in der Berechnung zu Jahresbeginn, leicht überschreiten werde.

 

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