Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Krankenversicherungsfreiheit
ISN:
Das ist richtig, die Tarifsteigerung zum 01.03.24 spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Wenn dein Arbeitsverhältnis unter den BG-AT fällt, entweder durch beiderseitige Tarifbindung oder durch arbeitsvertragliche Vereinbarung, und du bei der VBL versicherungspflichtig versichert bist und keine Entgeltumwandlung besteht, liegst du bereits ab dem 01.01.24 über der JAEG.
Eule:
Super!
Max:
Nicht vergessen die GKV zu kündigen.
ISN:
In diesem Fall müsste eine Austrittserklärung reichen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wechsel-zwischen-gkv-und-pkv#:~:text=Wird%20der%20Austritt%20innerhalb%20von,Mitgliedschaft%20als%20freiwillige%20Mitgliedschaft%20fort.
Eule:
Ich habe der GKV gekündigt, woraufhin ich die Antwort erhalten habe, dass eine Kündigung nicht möglich sei, weil ich aktuell, nach Rücksprache mit meinem AG, pflichtversichert sei.
Die Kündigung ist Einseitig, daher interessiert mich die Antwort der GKV eher weniger. Sobald ich die Info meines neuen AG zur Versicherungsfreiheit vorliegen haben würde ich den Austritt aber nochmals erklären.
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