Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Möglichkeit HO/Telearbeit
niedersachse02:
Ich und viele meiner Kollegen sind zufällig heute den gefühlt dritten Tag in diesem Jahr vor Ort in der Dienststelle, ansonsten nur im HomeOffice. IT in Niedersachsen
IchWärDannSoweit:
Wir haben dazu auch endlich eine DV. Hat "nur" fast 9 Monate gedauert ::)
Diese besagt HO ist bis zu 40% in der Woche möglich, muss vorher (maximal 4 Wochen im Voraus) beantragt werden und darf nicht vor oder nach einer mehrtägigen Abwesenheit stattfinden.
Leider ist es bei uns sehr konservativ. HO ist tatsächlich auch nur an der eigenen Meldeadresse möglich. Zudem dürfen im HO keine Überstunden aufgebaut werden. Die IT könnte locker mehr als 40% HO machen, ist aber nicht erwünscht. Es gilt für alle die selbe DV - vom Hausmeister (was mir noch niemand erklären konnte ;D ), über die Sachbearbeiter bishin zur IT. Grundsätzlich klappt die Arbeit im HO sehr gut - in allen Bereichen, könnte aber gern mehr bzw. etwas lockerer sein. Warst du zBsp. Montag und Dienstag im HO und Donnerstag merkst du, dass es dir nicht ganz so gut geht, kannst du nicht ins HO - man muss sich krank melden. Das find ich schwachsinnig. Somit fehlt einem manchmal eine Zuarbeit, die der Kollege/die Kollegin easy im HO hätte bringen können, aber nicht darf - weil er sich krank melden musste.
Umlauf:
Wie gut, dass sich die die spontanen Gründe zur HomeOffice, z.B. Unwetter, 4 Wochen im Voraus planen lassen.
Manche AG haben den Schuss nicht gehört.
Ekko:
Bei uns ist laut DV grundsätzlich bis zu 40% der Wochenarbeitszeit möglich.
Ob man die 40% machen darf, hängt mehr von den Vorgesetzten als vom tatsächlichen Aufgabenbereich ab.
Der konservative Teil der DV sieht vor, dass man feste Tage pro Woche im Homeoffice ist. Darüber hinaus kann man aber auch, je nach Rücksprache, eine bestimmte Anzahl an flexiblen Tagen aufs Jahr verteilen.
Aber auch das ist alles von der Führungskraft abhängig. Was in der DV steht, ist das zweitrangig.
SternchenRLP:
Bei uns ebenfalls 40 % Homeoffice. In besonders begründeten Fällen (Pflegebedürftige Angehörige, Kinder, Krankheit, etc.) darf auch mehr Homeoffice gemacht werden.
Wurde alles in einer DV geregelt und die Vorgesetzten müssen sich dementsprechend daran halten. Die Zeiterfassung (also einstechen und ausstechen) funktioniert auch ab zuhause.
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