Bezüglich AU kann ich auch eine abgefahrene Geschichte erzählen.
In meinem früheren Leben wurde ich als ING von einem AG zum Stempeln geschickt. Da ich das als ING nicht einsehen wollte und dies auch nie Thema bei der Einstellung gewesen ist, habe ich gekündigt. Meinen Resturlaub durfte ich aus betrieblichen Gründen nicht nehmen, sollte ausbezahlt werden. Nach anwaltlicher Beratung war dieses Vorgehen rechtens.
Na gut, dann halt gelber Schein wegen verstärkter Magenprobleme. Nicht mal gespielt, die Arbeit damals hat mich krank gemacht. War in einer Gastroskopie (Hausarzt hat mich überwiesen) und wurde eine Woche krank geschrieben mit Diagnose beginnendes Magengeschwür. Da noch eine Woche Rest übrig geblieben ist und ich definitiv keinen Fuß mehr ins Büro dieses AG setzen wollte bin ich nochmal zu meinem Hausarzt. Er durfte mich in diesem Fall nicht weiter behandeln, da mein damaliger AG Beschwerde bei der Bayerischen Ärztekammer wegen der Krankschreibung eingereicht hatte. Ende vom Lied war, ein Anruf von meinem Hausarzt beim Facharzt, der die Gastroskopie durchgeführt hatte, und dieser hat mich bei der Diagnose die letzte Woche noch krank geschrieben.
Da ich krank war musste mein damaliger AG meinen Resturlaub trotzdem auszahlen, was er auch gemacht hat. Nach langem Warten und mehrmaliger Aufforderung habe ich auch mein Arbeitszeugnis erhalten und was soll ich sagen: Es war perfekt...

Was ich sagen will, bei mir wurde eine AU angezweifelt und die Ärtzekammer eingeschaltet. Mit Erfolg, mein Hausarzt war raus. Ohne Folgen für mich, da der Facharzt dann die Krankschreibung übernommen hat...