Da der User im betrieblichen Interesse gehandelt hat, und nicht etwa mit AU für einen Nebenjob tätig war, bleibt die Frage, wo hier eine Pflichtverletzung denn stattgefunden haben könnte.
Viel eher könnte der Vorgesetzte abgemahnt werden, oder zumindest ermahnt, da er einen Mitarbeiter im Krankenstand zum Arbeiten aufgefordert hat.