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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
carriegross:
--- Zitat von: Warnstreik am 05.12.2023 10:56 ---
--- Zitat von: carriegross am 05.12.2023 10:24 ---
--- Zitat von: RsQ am 04.12.2023 18:38 ---
--- Zitat von: carriegross am 04.12.2023 18:21 ---Bei uns gibts seitens des PR ganz klare Ansagen: wenn man krank ist, ist man krank. Man muss nicht auf dienstliche Mails an die private E-Mail-Adresse antworten, auch nicht für Telefonate mit der Arbeit zur Verfügung stehen und auch keine Mails weiterleiten, besonders dann nicht, wenn ein Abwesenheitsassis aktiv ist.
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Im Ausgangspost geht es ja nicht darum, was man (nicht) muss, sondern was man ggf. (nicht) darf.
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Wenn man etwas (nicht) muss, darf man es auch (nicht), würde ich so interpretieren. Nämlich genau dann kann sowas mit der (hanebüchenen) Abmahnung leider doch geschehen.
Warum sollte man auch etwas machen dürfen, wenn man es nicht muss? Ganz ehrlich, wenn ich krank bin, ob ich nun einen grippalen Infekt, Grippe, Corona ... habe (alles schon gehabt) oder ich auch wegen psychischen Problemen krank war (ja, auch das kenne ich leider!), dann finde ich alleine eine Anfrage, ob man denn bitte könnte, ob man dazu in der Lage wäre ... dreist! Ich rufe auch nicht meinen Vorgesetzten oder seinen/unseren Chef an, wenn der krank ist oder im Urlaub ist ... Wird ja als besser und noch schöner! Hab von Kollegen aus anderen Behörden gehört, dass die auch bei jeder dienstlichen Mail oder Anruf, trotz Krankheit oder Urlaub oder sogar während einer Reha Rede und Antwort stehen (wollen, müssen ...). So weit kommts noch! Ich gebe an der Arbeit alles, sogar über die Arbeitszeiten hinaus, mache mir Gedanken nach der Arbeit über die Arbeit, aber nur, wenn ich nicht krank bin oder im Urlaub ... Aber selbst das ist viel zu oft viel zu viel. Dafür wird man einfach auch nicht bezahlt!
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Naja, man kennt ja die Details nicht. Ich selbst habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Chef und würde eine solche (nette und ergebnisoffene) Frage niemandem übel nehmen. Wenns geht, dann mach ich es, wenn ich krank im Bett liege vielleicht auch nicht.
Oft treffen einen die Folgen für nicht-gesehene Anfragen dann ja bei Rückkehr gleich doppelt. (wobei hier ja eine Abwesenheit eingestellt wurde)
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Das mit dem Abwesenheitsassistenten habe ich jetzt nicht nochmal explizit erwähnt, aber wenn der doch nun schon gesetzt wurde - vom MA oder von der IT -, dann versteh ich ohnehin nicht, warum man dann, wenn auch höflich und nett und ... hinterhältig (?) nachfragt, ob man denn so lieb und nett wäre ...
Für mich hat das ganze auch Geschmäckle und man hat wohl nur einen Grund gesucht, um eine Abmahung irgendwie zu rechtfertigen.
Das gehört mEn auch an die ganz große Glocke. Vielleicht sollte man das auch mal der lokalen Tagespresse stecken!? Meist sind grad die Behörden, die so toll, so familienfreundlich ... sein wollen, die schlimmsten.
@Andrej sollte das auch intern mind. unter allen direkten Kollegen kommunizieren oder das Ganze mal in der nächsten Besprechung thematisieren!?
Ich hätte da schon sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt.
BAT:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121661.0.html
A9A10A11A12A13:
Wer im Laufe eines Arbeitstages arbeitsunfähig wird, meldet sich wie üblich krank. Lässt also bei dem geschilderten Arbeitgeber alle seine Arbeitsgeräte vorab aus der Hand gleiten, rührt nichts mehr an und begibt sich zum Genesungsort. d. h. Büromenschen lassen den Computer an, Busfahrer, Winterdienstler lassen ihr Weggerät (samt Insassen kommentarlos) auf der Strecke liegen? Am besten man lässt sich wie einen Bewusstlosen wegtragen, ansonsten ist man laut diesem AG nicht arbeitsunfähig genug und wird abgemahnt?
Wer mit einem Arm während seiner Beschäftigung in den Häcksler gerät, hat, wenn er als Arbeitnehmer dies selbst zu verantworten hat, sich vom Arzt ausserhalb der Arbeitszeit als Privatsache behandeln zu lassen, und vorher bitteschön mit dem anderen Arm weiterzuarbeiten.
BAT:
Im Regelfall zählen "angebrochene Tage" nicht als AU.
Wenn wir gehen, z. B. nach drei Stunden, sind das an dem Tag 5 Minusstunden. Lässt man den Arm länger im Häcksler vielleicht nur 4 Minusstunden, aber AU ist das nicht.
Alien1973:
Bezüglich AU kann ich auch eine abgefahrene Geschichte erzählen.
In meinem früheren Leben wurde ich als ING von einem AG zum Stempeln geschickt. Da ich das als ING nicht einsehen wollte und dies auch nie Thema bei der Einstellung gewesen ist, habe ich gekündigt. Meinen Resturlaub durfte ich aus betrieblichen Gründen nicht nehmen, sollte ausbezahlt werden. Nach anwaltlicher Beratung war dieses Vorgehen rechtens.
Na gut, dann halt gelber Schein wegen verstärkter Magenprobleme. Nicht mal gespielt, die Arbeit damals hat mich krank gemacht. War in einer Gastroskopie (Hausarzt hat mich überwiesen) und wurde eine Woche krank geschrieben mit Diagnose beginnendes Magengeschwür. Da noch eine Woche Rest übrig geblieben ist und ich definitiv keinen Fuß mehr ins Büro dieses AG setzen wollte bin ich nochmal zu meinem Hausarzt. Er durfte mich in diesem Fall nicht weiter behandeln, da mein damaliger AG Beschwerde bei der Bayerischen Ärztekammer wegen der Krankschreibung eingereicht hatte. Ende vom Lied war, ein Anruf von meinem Hausarzt beim Facharzt, der die Gastroskopie durchgeführt hatte, und dieser hat mich bei der Diagnose die letzte Woche noch krank geschrieben.
Da ich krank war musste mein damaliger AG meinen Resturlaub trotzdem auszahlen, was er auch gemacht hat. Nach langem Warten und mehrmaliger Aufforderung habe ich auch mein Arbeitszeugnis erhalten und was soll ich sagen: Es war perfekt... ;D
Was ich sagen will, bei mir wurde eine AU angezweifelt und die Ärtzekammer eingeschaltet. Mit Erfolg, mein Hausarzt war raus. Ohne Folgen für mich, da der Facharzt dann die Krankschreibung übernommen hat...
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