Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!

<< < (7/27) > >>

BAT:
Sicherlich, ein AG, bei dem man während einer AU keine Leistung zeigen kann, ist wohl ein ganz schlechter. :P

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 28.11.2023 13:35 ---Du schreibst während der AU.

Also meintest du nicht "während der AU"?

Wenn man feststellt, dass man arbeitsfähig ist, ist man nicht mehr AU.

--- End quote ---
Richtig, während einer AU überprüft man ob man noch AU ist und macht einen Arbeitsversuch und stellt fest, dass man noch AU ist.

BAT:
Man stelle nicht fest, dass man noch AU ist, man stellt fest, dass das Attest des Arztes weiterhin seine Gültigkeit aufgrund von Tatsachen hat.

was_guckst_du:
...man kann feststellen, dass man zwar noch nicht fähig ist, seiner vertraglichen Arbeitsleistung im erforderlichen Umfang nachzukommen (insbesondere was z.B. dienstliche Entscheidungen angeht, die unter Umständen eine erhebliche Aussenwirkung haben können), dass man sich aber gleichwohl - und dies ohne Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit - durchaus in der Lage sieht, einer einfachen Handlung , wie die Weiterleitung von dienstl. Emails, nachzukommen und dabei gleichzeitig kollegial einem Wunsch seines dienstlichen Arbeitsumfeldes folgt zum letzendlichen Wohle seines Arbeitgebers, um sich anschließend wieder der Gesundung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft in vollem Umfang zu widmen...

Maggus:

--- Zitat von: was_guckst_du am 28.11.2023 12:04 ---...bei einer Abmahnung ist immer (vorher) der PR im Spiel...der war doch nicht etwa bei diesem Sachverhalt einverstanden?

--- End quote ---

Zunächst erhält der Betroffene einen Entwurf der geplanten Abmahnung mit dem Hinweis, dass er den PR einschalten kann. Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen, er muss i.d.R. seinem AG bis zu einem im Schreiben zum Abmahnungsentwurf genannten Zeitpunkt darüber in Kenntnis setzen. Der AG bindet daraufhin den PR ein, bzw. bei negativem Bescheid oder Fristablauf spricht er die Abmahnung direkt aus und der PR erfährt nichts davon.

Ich bin mir nicht sicher, ob in diesem Fall die Abmahnung bereits ausgesprochen wurde, oder es die Information des AGs ist, mit dem Hinweis auf Beteiligung des PR.
Wenn der PR beteiligt wird, dann muss es in einem solchen Fall den kompletten Sachverhalt aufzeigen und auch die Rolle des Vorgesetzten äußerst kritisch beleuchten. Bis hin zur Information in die Belegschaft - Verhalten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, Reaktion auf Anrufe und Mails des Arbeitgebers, ...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version