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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
was_guckst_du:
In NRW sieht es jedenfalls so aus...
§ 74 LPVG
(1) Der Personalrat bestimmt mit bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber. § 72 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
[b](2) Der Personalrat ist vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, anzuhören. Hierbei sind die Gründe, auf die sich die beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung stützen soll, vollständig anzugeben.[/b]
MoinMoin:
Und die Abmahnung ist mEn nur gerechtfertigt, wenn man feststellt, dass die AUB vom Arzt ungültig geworden ist, man also arbeitsfähig war und der Arbeit ferngeblieben ist ohne gültige AUB.
Ohne über die Krankheit bescheid zu wissen, kann mEn diese reine Emailweiterleitung alleine nicht als "Gesundmeldung" gewertet werden.
Wobei man auch nachfragen sollte, ob der Vorgesetzte eine Abmahnung erhalten hat, weil er den AN genötigt hat während seiner Gesundung zu arbeiten.
Aber wie gesagt, das ganze ist entweder ein perfides, abgekartetes Spiel seitens des AGs, weil sie andrej was anhängen wollen, oder einfach ein übergriffiger Sachbearbeiter der sich wichtig machen will.
In NI sieht es bzgl. PR ebenso wie in NRW aus.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Maggus am 28.11.2023 15:47 ---[Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen,
--- End quote ---
..wo gibt es denn diese Regelung?
Maggus:
--- Zitat von: was_guckst_du am 28.11.2023 16:17 ---
--- Zitat von: Maggus am 28.11.2023 15:47 ---[Ob er den PR beteiligen möchte bleibt dem Betroffenen überlassen,
--- End quote ---
..wo gibt es denn diese Regelung?
--- End quote ---
Im LPVG Ba-Wü.
§ 81 LPVG – Angelegenheiten der Mitwirkung
...
Abs. 2 Der Personalrat wirkt auf Antrag der Beschäftigten mit bei
...
2. Erteilung schriftlicher Abmahnungen gegen Arbeitnehmer
Warnstreik:
Das ist mit großen Abstand der absurdeste Fall eines Arbeitgebers, den ich (direkt nach dem gefundenen Pfandbon und dem veruntreuten Abfall-Brötchen) bisher gehört habe. Recht hin oder her - ich würde weder für den Arbeitgeber weiter arbeiten wollen noch mit dem Vorgesetzten - außer er klärt das freiwillig. Auch würde mich jeder Personalrat enttäuschen, der sich dem Fall nicht direkt annimmt und das klärt.
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