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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
Brownyy:
Sofern die Aussagen des Users zutreffen, er demnach auf Wunsch des Vorgesetzten gehandelt hat, wird jedes Gericht diese Abmahnung lachend kassieren.
Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist im übrigen nur dann durch den Arbeitgeber anzuzweifeln, wenn es naheliegende Gründe gibt. Und dann hätte er dies über den Betriebsarzt überprüfen lassen müssen.
RsQ:
Ich glaube nicht, dass "hat eine E-Mail weitergeleitet" (= Vorgang, der bspw. per Smartphone 10 Sekunden dauert) im Ansatz Zweifel an einer AU (Arbeit = bis zu 8 Std. Leistung in mind. mittlerer Art und Güte) rechtfertigt.
MoinMoin:
Ich glaube nicht, dass es sich um eine 10 Sekunden Tätigkeit in dem geschilderten Fall handelt.
Brownyy:
Da der User im betrieblichen Interesse gehandelt hat, und nicht etwa mit AU für einen Nebenjob tätig war, bleibt die Frage, wo hier eine Pflichtverletzung denn stattgefunden haben könnte.
Viel eher könnte der Vorgesetzte abgemahnt werden, oder zumindest ermahnt, da er einen Mitarbeiter im Krankenstand zum Arbeiten aufgefordert hat.
Brownyy:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2023 23:05 ---Ich glaube nicht, dass es sich um eine 10 Sekunden Tätigkeit in dem geschilderten Fall handelt.
--- End quote ---
Selbst wenn es 5 oder 10 Minuten gewesen wäre...
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