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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
ElBarto:
Ich bin schockiert.
Welcher Arbeit geht denn der Threadersteller nach?
Besteht diese hauptsächlich aus Mails lesen und beantworten?
Und welcher Art war die AU?
Auf einer AU-Bescheinigung steht immer AU festgestellt von/am ... voraussichtlich bis....
Das heißt der AN kann die AU früher beenden.
Eine offiziell Gesundmeldung müsste hier doch aber vom Personalreferat gefordert werden.
Bloß weil ich kurz Mails checke was im übrigen per Diensthandy nichtmal eine bewusste Einwahl ins Firmennetz erfordert, bin ich doch nicht direkt arbeitsfähig und die AU vorbei.
Jeder AG sollte froh sein, wenn ein MA Mails kurz checkt damit nichts wichtiges daneben geht.
Vor allem eine Aufforderung durch den Vorgesetzten darf hier nicht zum Nachteil des AN sein.
Solange die AU nicht wegen Blindheit, Überempfindlichkeit gegen Elektromagnetismus oder vielleicht traumainduziertem Analphabetismus bestand sollte die Abmahnung ungültig sein.
Ich lese dann mal noch das verlinkte Urteil und bin gespannt was die Paragraphenritter da machen.
andrej:
--- Zitat von: ElBarto am 29.11.2023 08:21 ---Ich bin schockiert.
Welcher Arbeit geht denn der Threadersteller nach?
Besteht diese hauptsächlich aus Mails lesen und beantworten?
Und welcher Art war die AU?
Auf einer AU-Bescheinigung steht immer AU festgestellt von/am ... voraussichtlich bis....
Das heißt der AN kann die AU früher beenden.
Eine offiziell Gesundmeldung müsste hier doch aber vom Personalreferat gefordert werden.
Bloß weil ich kurz Mails checke was im übrigen per Diensthandy nichtmal eine bewusste Einwahl ins Firmennetz erfordert, bin ich doch nicht direkt arbeitsfähig und die AU vorbei.
Jeder AG sollte froh sein, wenn ein MA Mails kurz checkt damit nichts wichtiges daneben geht.
Vor allem eine Aufforderung durch den Vorgesetzten darf hier nicht zum Nachteil des AN sein.
Solange die AU nicht wegen Blindheit, Überempfindlichkeit gegen Elektromagnetismus oder vielleicht traumainduziertem Analphabetismus bestand sollte die Abmahnung ungültig sein.
Ich lese dann mal noch das verlinkte Urteil und bin gespannt was die Paragraphenritter da machen.
--- End quote ---
Leistungssachbearbeiter JC
Geht ja den AG nichts an, aber hier kann ichs ja schreiben?! F43
Eine frühere Arbeitsaufnahme war nicht möglich.
Mein Vorgesetzter und mein AG wissen natürlich nichts davon.
Wir haben nicht ein solches Diensthandy.
Welches verlinkte Urteil?
MoinMoin:
Wenn dein Ag nichts davon weiß, wer hat denn dann die Abmahnung geschrieben?
Bzw. dann würde ich mal flugs eine Rundmail an Vorgesetzten und Cheffe des Hauses schreiben und den Sachverhalt dort darstellen.
und uU gleich an alle im Hause, damit die Wissen was los ist!
Mal sehen, ob da der Personaler zurückgepfiffen wird.
Und welches Bundesland, wg. PR Beteiligung?
Und wieso ist es überhaupt (und vom wem?) erlaubt worden, deine Emailaktivitäten zu überwachen?
Was sagt da der PR und der DS?
andrej:
Die wissen nichts von der genauen Diagnose.
MoinMoin:
--- Zitat von: andrej am 29.11.2023 09:31 ---Die wissen nichts von der genauen Diagnose.
--- End quote ---
ups hatte ich missverstanden.
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