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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
tina92:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2023 14:29 ---
--- Zitat von: tina92 am 29.11.2023 13:24 ---Gibt es ein Arbeitsgericht in Deutschland, dass diese Abmahnung für wirksam erklärt?
Selten so einen Schwachsinn gelesen (wenn der Sachverhalt wirklich zu zutrifft).
--- End quote ---
Der SV ist der:
Jemand arbeitet während seiner AU, kann also als arbeitsfähig angesehen werden und für den AG sieht es so aus, als ob er vor Ende der AUB sich gesundgemeldet hat.
Danach fehlt er aber unentschuldigt, da er sich sich danach nicht weder aufs neue AU meldet und bringt danach keine neue AUB bei.
Ich denke diese SV reicht für eine Abmahnung, dass hier der Fall ein wenig anders liegen kann ist klar.
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Ok, dass heißt dann in der Praxis, während einer AU sind sämtliche (wirklich alle) Tätigkeiten, die eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber auch nur vermuten lassen, strikt zu unterlassen. Wer braucht so ein Arbeitsverhältnis und so einen Arbeitgeber?
BAT:
--- Zitat von: tina92 am 29.11.2023 15:39 ---
Ok, dass heißt dann in der Praxis, während einer AU sind sämtliche (wirklich alle) Tätigkeiten, die eine Arbeitsleistung für den Arbeitgeber auch nur vermuten lassen, strikt zu unterlassen. Wer braucht so ein Arbeitsverhältnis und so einen Arbeitgeber?
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Bin ich im falschen Film?
Ein guter Arbeitgeber ist jener, welcher einen im Urlaub oder Krankheitsfall nervt?
tina92:
Nein, sicher nicht. Aber ich lebe auch nach dem Leitsatz "Geben und Nehmen", solange die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Ein gebrochener Fuß ist nicht Migräne oder 40 Grad Fieber.
Versteh mich bitte nicht falsch, ich fordere keinen auf, während der AU zu arbeiten. Aber ich schätze es schon, wenn ich jemanden mal anrufen kann, wo bspw. eine Akte ist oder ob noch akut was zu veranlassen ist, wenn der MA ad hoc krank wird.
Faunus:
--- Zitat von: andrej am 29.11.2023 08:40 ---
Leistungssachbearbeiter JC
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Egal!
--- Zitat von: andrej am 29.11.2023 08:40 ---Geht ja den AG nichts an, aber hier kann ichs ja schreiben?!
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Völlig korrekt und so sollte es auch erst Mal bleiben.
--- Zitat von: andrej am 29.11.2023 08:40 ---Eine frühere Arbeitsaufnahme war nicht möglich.
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Wer das Gegenteil behauptet, muss es auch beweisen.
--- Zitat von: andrej am 29.11.2023 08:40 ---Mein Vorgesetzter und mein AG wissen natürlich nichts davon.
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Weiß Dein VO von der Abmahnung? Trägt er diese mit?
1. Wenn man sich krank meldet, dauert dass auch ein Telefongespräch lang/eine e-mail schreiben lang...
2. Es gibt AG im ÖD, die stellen einem die Möglichkeit im Krankheitsfall, dass man im Intranet nach Einloggen über einen VPN-Zugang ein Formular zur Krankmeldung von zu Hause aus ausfüllen kann und das ärztl. Attests anhängen kann. Natürlich können wir auch Anrufen udn es wird gemacht.
Aber es ist noch keiner auf die Idee gekommen, dass man bei ca. 5 min Händling einen als "gesund" zu klassifizieren.
3. Ich bin weder Jurist, noch kann ich eine rechtl. Auskunft geben, aber mit den beiden Sachverhalten kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Abmahnung mit dieser Begründung an einem Landesarbeitsgericht Bestand haben könnte, aber sicher ist niix.
Hast Du eine Arbeitsrechtschutz?
Bist Du unbefristet angestellt?
Wie viele Jahre bist Du schon im ÖD angestellt?
Dumme Frage: ist das die erste 6-Wochen-Krankschreibung oder ist das schon mehrfach vorgekommen?
Wurde Dir eine "Wiedereingliederungsmassnahme" oder wie immer das heißt angeboten?
BAT:
--- Zitat von: tina92 am 29.11.2023 15:54 ---
Versteh mich bitte nicht falsch, ich fordere keinen auf, während der AU zu arbeiten. Aber ich schätze es schon, wenn ich jemanden mal anrufen kann, wo bspw. eine Akte ist oder ob noch akut was zu veranlassen ist, wenn der MA ad hoc krank wird.
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Dann reden wir aneinander vorbei; ich äußere mich nur hier zum Sachverhalt. Also Vorgesetzter und Untergebener, da muss Ruhe herrschen.
Privat unter den anderen Kollegen kann man natürlich was machen. Das würde ich nicht so eng sehen,
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