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Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!

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wossen:
Im Lehrerberuf ist es gängige Praxis, möglichst Aufgaben für die zu vertretenden Klassen im Krankheitsfalle zu übermitteln...(ist natürlich keine Pflicht, aber gehört zum 'guten Ton', wenn möglich - und durchaus gängige Praxis: Seitenangabe Buch oder so reicht)

30 Sekunden, einem Kollegen und den Schülern eine Gefälligkeit zu tun, ist ja auch etwas anderes als in der Lage zu sein, 6 Stunden vor Klassen zu stehen.

tina92:

--- Zitat von: BAT am 29.11.2023 18:54 ---
Dann reden wir aneinander vorbei; ich äußere mich nur hier zum Sachverhalt. Also Vorgesetzter und Untergebener, da muss Ruhe herrschen.

--- End quote ---
Heißt Ruhe dann für dich, keinerlei dienstliche Kommunikation?


--- Zitat von: BAT am 29.11.2023 18:54 ---Privat unter den anderen Kollegen kann man natürlich was machen. Das würde ich nicht so eng sehen,

--- End quote ---
Was die Kollegen privat machen, hat i.d.R. keinerlei dienstlichen Belang.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass kein Arbeitsgericht die Abmahnung durchwinkt. Gibts vergleichbare Fälle?

MoinMoin:

--- Zitat von: tina92 am 30.11.2023 08:24 ---Ich bin weiterhin der Meinung, dass kein Arbeitsgericht die Abmahnung durchwinkt. Gibts vergleichbare Fälle?

--- End quote ---
Ich bin der Meinung, dass es nicht für eine fristlose Kündigung reicht, aber je nach Ablauf durchaus eine Abmahnung erstinstanzlich Bestand haben kann.
(aber auch nur weil es der Spid'che Katzentisch ist  8) )

Denn wenn man 2h eingeloggt ist um emails zu sichten und sortieren und verschicken, dann ist was anderes als Ctrl-A und weiterleiten.
Aber darüber wissen wir nichts, weil de rTE sich ausschweigt. (auch bzgl. Bundesland)

ElBarto:
Also ich glaube da wird versucht einen angeschlagenen Mitarbeiter loszuwerden bevor die Ausfallzeiten mehr werden.

Rechtsprechung hin oder her, die Abmahnung kann keiner mit "normalem" Verstand verfasst haben.

Ich würde sie mindestens intern wenn nicht gerichtlich anfechten lassen. Wenn Rechtsschutz besteht dann würde ich sogar versuchen wegen der psychischen Belastung und "zerrüttetem Verhältnis" eine Entschädigung und eine Abfindung zu kassieren. 

Auf jeden Fall wäre es wichtig Fälle zu sammeln in denen Kollegen ebenfalls in AU-Zeiten in irgend einer Form Arbeit verrichtet haben.
Zusätzlich würde ich mich noch mit einem ärztlichen Gutachten ausstatten das besagt, dass die Weiterleitung der Mails nicht im Widerspruch zur Diagnose und zur "Heilung" standen.

Außerdem wäre zu klären ob die gleichen Tätigkeiten im Urlaub diesen nach Sicht des Arbeitgebers unterbrechen.
Streng  genommen müsste dem nämlich so sein, sagt der AG aber das sei ok, dann würde mich interessieren wie diese Tätigkeiten eine AU unterbrechen sollen.

BAT:

--- Zitat von: tina92 am 30.11.2023 08:24 ---
Heißt Ruhe dann für dich, keinerlei dienstliche Kommunikation?
.

--- End quote ---

Ja.

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