Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Abmahnung, weil man krank Mails weitergeleitet hat?!
Saxum:
Für das Erschüttern der Arbeitsunfähigkeit sind Tatsachen vorzutragen, welche nach ernsthaften und objektiv begründeten Zweifeln an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit verlangt. Erst wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erschüttert werden konnte, kann auch die Entgeltfortzahlung (ob unberechtigt oder berechtigt) einbehalten werden. Das man am Tag nur 10 Minuten "E-Mails weitergeleitet hat" und zudem pflichtgemäß "die Abwesenheitsmitteilung verlängert hat" sind keine objektiv ausreichenden tatsächlichen Gründe, die Zweifel berechtigen.
So "einfach" funktioniert das Erschüttern der Arbeitsunfähigkeit nicht, natürlich steht es dem Arbeitgeber frei das zu probieren und im hier vorliegenden Sachverhalt volle Kanne gegen die Wand zu laufen. Das kann unter Umständen eben auch den Arbeitnehmer dazu berechtigen eine Anzeige wegen Verleumdung aufzusetzen.
Es standen dem Arbeitgeber zudem mehrere mildere Mittel zur Wahl, etwa ein klärendes Gespräch, eine Stellungnahme, die Anforderung eines erneuten Attests, die Einschaltung des Betriebsärztlichen Dienstes, die Einschaltung der Krankenkasse oder meinetwegen eine "Ermahnung". Hier wurde ja sogar "zugunsten des Arbeitgebers" gehandelt als "gegen den Arbeitgeber", das ist auch ein wesentlicher Unterschied. Der Schaden für den Arbeitgeber ist hier gegen null zu beziffern.
Gegen die Abmahnung ist definitiv in jedem Falle zu wehren, ja. Ich hoffe die Bitte des Vorgesetzten liegt schriftlich, etwa als E-Mail, vor? Falls nicht macht nichts, da die dargelegten Gründe nicht ausreichend sind und es ja nicht "gegen" den Arbeitgeber gewandt ist.
Das hier hat für mich nichts mit "Rechtsempfinden" tun, sondern sind normierte Voraussetzungen und ständige Rechtsprechung die wir mit bescheidenen Mitteln subsumieren. Jedoch ich bin komplett damit d'accord einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zumindest die Unterstützung durch den Rechtsbeistand einer Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen, um auf der sicheren Seite zu stehen, als es "selbst zu formulieren".
So schnell wie möglich! Die hier vorliegende Abmahnung nach dem uns bekannten Sachverhalt wie es vorgetragen worden ist, ist nicht mal das Papier und die Tinte wert, mit der es gedruckt wurde.
Saxum:
--- Zitat von: andrej am 28.11.2023 09:10 ---Ich dachte mir nichts dabei und leitete die bis dato eingegangenen und einmal wöchentlich die neuen Mails an den Vorgesetzten weiter.
--- End quote ---
Es ist noch schlimmer als ich dachte, ich habe mal den Ausgangsthread nochmals gelesen. EINMAL IN DER WOCHE wurden die Mails weitergeleitet, sorry den verantwortlichen für die Abmahnung hab ich schon bisher nicht ernst nehmen können jetzt ist es einfach nur lächerlich. Selbst wenn es jetzt jeden Tag für 30 Minuten gewesen wäre, das hätte rechtlich keinen Unterschied gemacht ja aber das ist einfach haarsträubend herbeigezogen. Scheinbar von jemanden der nicht mal die Normen gelesen hat oder lesen kann.
--- Zitat von: andrej am 28.11.2023 09:10 ---Der AG wies mich in der Abmahnung darauf hin, dass meinerseits ein so gravierender Verstoß vorliegen würde, sodass sogar eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre, man aber aufgrund Kulanz sozusagen nur eine Abmahnung erteilt.
--- End quote ---
Nein, du bist nicht in dem Zustand in dem du dich siehst und der vermeintliche Verstoß ist nach der geschilderten Situation nicht mal ansatzweise ein solcher. Es gibt keine Kulanz von nichts, weil davon nichts zutreffend und haltbar ist. Wie zuvor schon erwähnt, solltest du deine Situation so bewerten wie es hier bereits unserer Ansicht nach ausgeführt worden ist und dir rechtliche Unterstützung bei der Gewerkschaft, dem Personalrat oder dem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen.
Vielleicht will man mit der Formulierung "wir sind ja so lieb und machen Kulanz" den Eindruck erwecken, das hätte ja "böser enden können" und setzt darauf, dass der Arbeitnehmer hier davon beeindruckt ist, sich nicht weiter informiert und die Füße stillhält - obwohl gar nichts davon haltbar ist.
MoinMoin:
--- Zitat von: Saxum am 01.12.2023 09:38 ---Gegen die Abmahnung ist definitiv in jedem Falle zu wehren, ja. Ich hoffe die Bitte des Vorgesetzten liegt schriftlich, etwa als E-Mail, vor? Falls nicht macht nichts, da die dargelegten Gründe nicht ausreichend sind und es ja nicht "gegen" den Arbeitgeber gewandt ist.
--- End quote ---
besser noch: Es wurde uU Schaden vom AG abgewandt. 8)
Buero 72:
Ich hoffe wir erfahren, wie es weitergeht. Ein fettes Dankeschön an Saxum für die ausführliche Begründung!
Ich würde ja als erste Maßnahme den PR einschalten.
Bitte unbedingt uns hier auf dem laufenden halten!
Könnte man den AG eigentlich auf Schmerzensgeld verklagen? Wegen des Schocks, den man aufgrund dieser Abmahnung erlitten hat?
tina92:
Vom TE scheint außer dem Eingangspost nichts zu kommen. Warum?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version