Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[SN] fehlerhafte Ernennung / Rücknahme Ernennung
Angelsaxe:
--- Zitat von: was_guckst_du am 28.11.2023 12:11 ---..was ist denn das für ein Quatsch!...unbedingt standhaft bleiben und ggls. Fachanwalt beauftragen...
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Ja, über den Quatsch sind wir uns wohl einig :o
Klingt fast wie ein Prüfungsfall aus der Laufbahnausbildung ;D
Saxum:
--- Zitat von: rici3000 am 28.11.2023 12:02 ---VwVfG § 48 Abs. 4 ist in dem Fall interessant. Das ist nämlich nicht erst seit gestern bekannt...
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Wenn du damit hinaus willst, dass es zu allem Überfluss schon vor über einem Jahr bekannt war, dass hier etwas nicht gestimmt hat und man erst jetzt reagiert, dann ja hat das Personalreferent erst recht keinen Handlungsspielraum - der zudem schon bereits zum aktuellen Zeitpunkt höchst fragwürdig ist.
Hier spricht mEn eher alles für den Beamten als für das Personalreferat.
Angelsaxe:
--- Zitat von: Saxum am 28.11.2023 13:12 ---
--- Zitat von: rici3000 am 28.11.2023 12:02 ---VwVfG § 48 Abs. 4 ist in dem Fall interessant. Das ist nämlich nicht erst seit gestern bekannt...
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Wenn du damit hinaus willst, dass es zu allem Überfluss schon vor über einem Jahr bekannt war, dass hier etwas nicht gestimmt hat und man erst jetzt reagiert, dann ja hat das Personalreferent erst recht keinen Handlungsspielraum - der zudem schon bereits zum aktuellen Zeitpunkt höchst fragwürdig ist.
Hier spricht mEn eher alles für den Beamten als für das Personalreferat.
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Ich glaube die Unstimmigkeit fiel während der Vorbereitung zur Lebenszeiternennung auf. Dann wäre Abs. 4 nicht passend. Aber ja, hier läuft alles auf ein ziemliches Versagen seitens des Personalreferates hinaus. Mir stellt sich die Frage, ob man den Betroffenen hier loswerden möchte. Das macht ja beinahe den Eindruck.
VaPi:
Das kam mir auch zuallererst in den Sinn. Es sieht nach einem vorgeschobenen Grund aus, den Beamten loszuwerden.
rici3000:
Nee, das glaub ich nicht. Da bin ich mir sicher. Bei den nachfolgenden Lehrgängen wurde das dann berücksichtigt. Die Kollegen haben an der Laufbahnausbildung mit teilgenommen, wurden aber danach nicht verbeamtet und arbeiten als Tarifangestellte. Bei dem Fall hier war es halt so, dass das erst gemerkt wurde, als der Kollege schon Beamter auf Probe war. Und jetzt zur bevorstehenden Ernennung auf Lebenszeit stellen die sich quer...
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