Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rufbereitschaft Jugendamt - Was ist zumutbar?
Fitch:
Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.
Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.
Ekelhaft.
SusiE:
--- Zitat von: Fitch am 03.12.2023 09:45 ---Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.
Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.
Ekelhaft.
--- End quote ---
Könntest du mir das bitte genauer erklären?
MarieH:
--- Zitat von: Fitch am 03.12.2023 09:45 ---Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.
Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.
Ekelhaft.
--- End quote ---
Ekelhaft ist lediglich dein Kommentar.
Nerostar:
--- Zitat von: Fitch am 03.12.2023 09:45 ---Wichtig ist auch, euch über Rufbereitschaft zu unterhalten, während ihr Kinder schützen sollt.
Genau so Stelle ich mir das Jugendamt vor.
Ekelhaft.
--- End quote ---
Deine Aussage ist nicht nur völlig zusammenhanglos aus jeglichem Kontext gerissen, sondern auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten.
1. Unterhalten wir uns nicht über die Rufbereitschaft WÄHREND ( :-X) wir "Kinder schützen sollen". Oder glaubst du, dass sich ein/e Feuerwehrmann/frau während ein Brand gelöscht wird, über die Dienstverhältnisse in einem Forum beschwert und um Hilfe bittet? Schlecht möglich oder?
2. Ist der Staatliche Kinderschutz Menschen übertragen worden, welche sich in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis befinden, in welchem es nunmal gewisse Regeln, ja stell dir vor, auch zum Schutz des Arbeitnehmers zu beachten gilt.
3. Trolle mag niemand. Vielleicht in Zukunft einfach nachdenken, bevor man solch einen Blödsinn von sich gibt. ;)
Opa:
Ein struktureller Mangel an Inobhutnahmeplätzen ist ein Unding. Den betroffenen Mitarbeitern kann ich nur raten, die Problemlage gerichtsfest dokumentiert gegenüber der Führungskraft anzuzeigen und im Falle der Untätigkeit direkt die Behördenleitung (ebenfalls gerichtsfest dokumentiert) einzuschalten.
Selbst wenn der Kreis/die Stadt in der Haushaltssicherung ist, muss für diese Pflichtaufgabe jederzeit genug Kohle locker gemacht werden. Das dürfte in einem halbwegs verständigen Jugendhilfeausschuss ohne größere Diskussion durchgehen.
Die private Inobhutnahme birgt neben sozialen und versicherungstechnischen Risiken die Gefahr, dass der Jugendamtsmitarbeiter durch die Familie absichtlich geschädigt wird. Sei es durch randalierende Eltern, die mitten in der Nacht vor der Tür stehen oder beispielsweise durch erfundene, aber dennoch höchst schädliche Anschuldigungen wie sexueller Mißbrauch des Kindes durch den JA-Mitarbeiter.
Was die demgegenüber harmlose Ausgangsfrage angeht, so ist Rufbereitschaft im vertraglich vereinbarten Umfang geschuldet. Die gesetzlichen und tariflichen Grenzen, insbes. was den Zeitausgleich und die Ruhezeiten angeht, sind einzuhalten.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version